Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes
- Hessen -

Vom 15. Dezember 2025
(GVBl. Nr. 107 vom 19.12.2025)


Aufgrund

  1. des § 27 Abs. 4 Satz 1, des § 91 Abs. 4, des § 92 Abs. 2 Satz 1, des § 98 Abs. 1 Nr. 1, jeweils in Verbindung mit § 114 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 83), und
  2. des § 8 Satz 3 des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes vom 13. Juni 2000 (GVBl. I S. 294), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. September 2025 (GVBl. 2025 Nr. 57),

verordnet der Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz:

Artikel 1

Die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes vom 12. Juni 2007 (GVBl. I S. 323), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 16), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 7 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium " § 7 Hessisches Polizeipräsidium Einsatz"

b) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 15 Prüffristen bei tatverdächtigen Personen " § 15 Prüffristen für die weitere Speicherung der Daten"

2. In § 2 Abs. 3 wird die Angabe " § 18 Abs. 2 Nr. 5" durch " § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5" ersetzt.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nr. 1 werden die Wörter "und für Sport" durch ein Komma und die Wörter "für Sicherheit und Heimatschutz" ersetzt.

b) In Nr. 2 Buchst. i wird das Wort "Bereitschaftspolizeipräsidium" durch die Wörter "Polizeipräsidium Einsatz" ersetzt.

4. § 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(2) Das Landespolizeipräsidium ist für die Durchführung der unmittelbaren Personenschutzaufgaben und für Umfeldmaßnahmen bei den Mitgliedern der Verfassungsorgane des Landes Hessen zuständig. Es kann auch den Schutz anderer Personen übernehmen. "(2) Das Landespolizeipräsidium koordiniert als zentrale Dienststelle des Landes die polizeiliche Verkehrsprävention."

5. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Bei der Besetzung der Leitung der Polizeidirektionen sind. die jeweiligen Kreisordnungsbehörden anzuhören. "Über die Besetzung der Leitung der Polizeidirektionen sind die jeweiligen Kreisordnungsbehörden zu informieren."

b) Abs. 8 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(8) Die Aufgaben des Personenschutzes und des Zeugenschutzes werden dienstbereichsübergreifend wahrgenommen. "(8) Die Aufgabe des Zeugenschutzes wird dienstbereichsübergreifend wahrgenommen."

6. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
3. die Ermittlungen grundsätzlich selbst wahrzunehmen
  1. in den Fällen des überörtlich organisierten, ungesetzlichen Handels mit Betäubungsmitteln, Waffen, Munition und Sprengstoff,
  2. in Fällen der organisierten Herstellung oder Verbreitung von Falschgeld und totalgefälschten unbaren Zahlungsmitteln,
  3. bei Umweltstrafsachen von überörtlicher Bedeutung, wenn besonders umfangreiche oder schwierige Ermittlungen zu erwarten sind und soweit nicht das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium zuständig ist,
  4. in Fällen der Nuklearkriminalität,
  5. bei Ersuchen des Generalbundesanwalts oder des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof in Verfahren, in denen der Generalbundesanwalt die Ermittlungen führt,
"3. die Ermittlungen grundsätzlich selbst wahrzunehmen

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.01.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion