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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 9. Juli 2026
(GVOBl. M-V Nr. 22 vom 22.07.2026 S. 776)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V
Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2025 (GVOBl. M-V S. 764, 769) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
| alt | neu |
| BrSchG - Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern |
"BrSchG M-V - Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung Mecklenburg-Vorpommern". |
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 1 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 1 Brandschutz und Technische Hilfeleistung | " § 1 Anwendungsbereich
§ 1a Begriffsbestimmungen". |
b) Die Angabe zu den §§ 4b bis 6 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 4b Zuweisungen für die Ämter
§ 5 Arten der Feuerwehr § 6 (aufgehoben) |
" § 5 Zuweisungen für die Ämter
§ 6 Arten der Feuerwehr". |
c) Die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 10 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr | " § 10 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr". |
d) Die Angabe zu § 12 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 12 Gemeinde-, Orts- und Amtswehrführung | " § 11a Erstattungsansprüche von Arbeitgebern, Verdienstausfall
§ 12 Gemeinde- und Ortswehrführung, Verordnungsermächtigung § 12a Amtswehrführung, Verordnungsermächtigung". |
e) Die Angabe zu § 14 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 14 Aus- und Fortbildung | " § 14 Aus-, Fort- und Weiterbildung; Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz, Verordnungsermächtigungen". |
f) Die Angabe zu § 17 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 17 Betriebliche Feuerwehren | " § 17 Betriebliche Feuerwehren, Verordnungsermächtigung". |
g) Die Angabe zu § 18 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 18 Leitung an der Einsatzstelle | " § 18 Einsatzleitung". |
h) Die Angabe zu § 23 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 23 Duldungspflichten der Grundstückseigentümer und Besitzer | " § 23 Duldungspflichten der Grundstückseigentümer und -besitzer". |
i) Die Angabe zu den §§ 25 bis 33 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 25 Kostenersatz
§ 26 Schadenersatz und Entschädigung für persönliche und sachliche Hilfeleistungen Abschnitt 6 § 27 Aufsicht Abschnitt 7 § 28 Datenschutz § 29 Einschränkung von Grundrechten § 30 Ordnungswidrigkeiten § 31 Rechtsweg § 32 Durchführungsbestimmungen § 33 (Inkrafttreten) |
" § 25 Grundsätze des Kostenersatzes
§ 26 Festlegung des Kostenersatzes, Verordnungsermächtigung § 27 Kosten der Werkfeuerwehr § 28 Schadenersatz und Entschädigung für persönliche und sachliche Hilfeleistung Abschnitt 6 § 29 Aufsicht Abschnitt 7 |
(Stand: 11.08.2026)
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