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Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 9. Juli 2026
(GVOBl. M-V Nr. 22 vom 22.07.2026 S. 776)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V

Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2025 (GVOBl. M-V S. 764, 769) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:

alt neu
BrSchG - Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V
Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern
"BrSchG M-V - Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung Mecklenburg-Vorpommern".

2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 1 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 1 Brandschutz und Technische Hilfeleistung " § 1 Anwendungsbereich

§ 1a Begriffsbestimmungen".

b) Die Angabe zu den §§ 4b bis 6 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 4b Zuweisungen für die Ämter

§ 5 Arten der Feuerwehr

§ 6 (aufgehoben)

" § 5 Zuweisungen für die Ämter

§ 6 Arten der Feuerwehr".

c) Die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 10 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr " § 10 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr".

d) Die Angabe zu § 12 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 12 Gemeinde-, Orts- und Amtswehrführung " § 11a Erstattungsansprüche von Arbeitgebern, Verdienstausfall

§ 12 Gemeinde- und Ortswehrführung, Verordnungsermächtigung

§ 12a Amtswehrführung, Verordnungsermächtigung".

e) Die Angabe zu § 14 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 14 Aus- und Fortbildung " § 14 Aus-, Fort- und Weiterbildung; Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz, Verordnungsermächtigungen".

f) Die Angabe zu § 17 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 17 Betriebliche Feuerwehren " § 17 Betriebliche Feuerwehren, Verordnungsermächtigung".

g) Die Angabe zu § 18 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 18 Leitung an der Einsatzstelle " § 18 Einsatzleitung".

h) Die Angabe zu § 23 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 23 Duldungspflichten der Grundstückseigentümer und Besitzer " § 23 Duldungspflichten der Grundstückseigentümer und -besitzer".

i) Die Angabe zu den §§ 25 bis 33 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 25 Kostenersatz

§ 26 Schadenersatz und Entschädigung für persönliche und sachliche Hilfeleistungen

Abschnitt 6
Aufsicht

§ 27 Aufsicht

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 28 Datenschutz

§ 29 Einschränkung von Grundrechten

§ 30 Ordnungswidrigkeiten

§ 31 Rechtsweg

§ 32 Durchführungsbestimmungen

§ 33 (Inkrafttreten)

" § 25 Grundsätze des Kostenersatzes

§ 26 Festlegung des Kostenersatzes, Verordnungsermächtigung

§ 27 Kosten der Werkfeuerwehr

§ 28 Schadenersatz und Entschädigung für persönliche und sachliche Hilfeleistung

Abschnitt 6
Aufsicht

§ 29 Aufsicht

Abschnitt 7

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(Stand: 11.08.2026)

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