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Regelwerk, Gefahrenabwehr

Empfehlungen für den Einsatz der Feuerwehren bei Gefahren durch Chlorgas
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 31. Mai 2001
(MBl. NRW. Nr. 41 vom 16.07.2001 S. 903; 28.06.2022 S. 654 aufgehoben)




vfdb Merkblatt
Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Gefahr durch Chlorgas
Chlor
Oktober 2000
Chlor ist ein besonders weit verbreitetes, technisch vielfältig eingesetztes, giftiges und ätzendes Gas.

In der Vergangenheit hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen wegen des Gefahrenpotentials für die Feuerwehren besondere Anweisungen erlassen (Chlorgaserlass von 1964)

Das Referat 10 der vfdb hat den aktuellen Stand der Technik und einsatztaktische Standards zusammengefasst und für die Feuerwehren aufbereitet.

Dieses Merkblatt wurde sorgfältig von Experten der vfdb erarbeitet und vom Vorstand der vfdb verabschiedet. Der Verwender dieses Merkblattes muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen.

Eine Haftung der vfdb und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.

Referat 10 - Umweltschutz - des Technisch-Wissenschaftlichen Beirats
der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
Aidenbachstraße 7, 81379 München.

Allgemeines

→ Eigenschaften

→ Erkennungsmerkmale

→ Nachweis

→ Verwendung

Maßnahmen

→ Allgemeine Maßnahmen
  • Eigenschutz beachten
  • Gefahrenbereich sofort absperren
  • Umluftunabhängiger Atemschutz (PA) und Chemikalienschutzanzug (CSA)
  • Bei Austritt von flüssigem Chlor: Kälteschutz
  • Unbedingt weitere Ausbreitung beobachten

Allgemeine taktische Hinweise zur Einsatzdurchführung

Ausströmen von gasförmigem Chlor

Austritt von verflüssigtem Chlor (zusätzliche Maßnahmen)

Rettungsdienst

Folgemaßnahmen

Benachrichtigungen

Literaturhinweise



RdErl. d. Innenministeriums v. 31.5.2001 -
V D 4-4.201-1

Auf Grund des § 33, Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) v. 10. Februar 1998 (GV. NRW. 1998 S. 122) - SGV. NRW. 213 - gebe ich die nachstehenden Empfehlungen für den Einsatz der Feuerwehren bei Gefahren durch Chlorgas bekannt. Diese Empfehlungen sollen die Feuerwehren auf die besonderen Gefahren von Chlor und die erforderlichen besonderen Vorbereitungs- und Abwehrmaßnahmen zur Bekämpfung einer solchen Gefahr im Rahmen des Feuerwehreinsatzes hinweisen.

Betriebe, Anlagen oder Firmen mit größeren Chlorgasvorräten sind besonders gefährliche Objekte im Sinne des § 24, Abs. 1 FSHG. Für diese sind durch die gem. FSHG zuständigen Gefahrenabwehrbehörden Sonderschutzpläne nach § 22, Abs. 1 FSHG aufzustellen.

Die Sonderschutzpläne sollten insbesondere enthalten:

Das Merkblatt der vfdb "Empfehlungen für den Feuerwehreinsatz bei Gefahr durch Chlorgas" des Referates 10 - Umweltschutz - des Technisch-Wissenschaftlichen Beirates der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V., Aidenbachstr. 7, 81379 München hat den aktuellen Stand der Technik und einsatztaktische Standards zusammengefasst und für die Feuerwehren aufbereitet. Dieses Merkblatt ist für den Einsatz der Feuerwehr zweckmäßig und geeignet. Ich bitte die Regelungen und Hinweise des Merkblattes in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Ein Abdruck des Merkblattes (Stand: Oktober 2000) ist als Anlage beigefügt.

Der RdErl. d. Innenministers v. 31.7.1964 (MBl. NRW. S. 1132/SMBl. NRW. 2133) wird aufgehoben.

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