Regelwerk, Gefahrenabwehr

Feuerwehrverordnung
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Erster Abschnitt
Organisation der Feuerwehr

§ 1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr

§ 2 Gliederung

§ 3 Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen

§ 4 Persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen, Funktionsbezeichnungen und Dienstgrade

Zweiter Abschnitt
Überörtlicher Brandschutz und überörtliche allgemeine Hilfe

§ 5 Aufgaben der Landkreise

§ 6 Bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen

§ 7 Standortplanung

§ 8 Kosten

§ 9 Beteiligung der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte

Dritter Abschnitt
Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr, Kreisausbilderinnen und Kreisausbildern sowie Ausbilderinnen und Ausbildern in kreisfreien Städten

§ 10 Allgemeines, Ausbildungsinhalte, Anerkennung

§ 11 Ausbildung zur Truppfrau oder zum Truppmann

§ 12 Ausbildung zur Truppführerin oder zum Truppführer

§ 13 Ergänzende Ausbildung

§ 14 Ausbildung zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer

§ 15 Ausbildung zur Zugführerin oder zum Zugführer

§ 16 Ausbildung zur Verbandsführerin oder zum Verbandsführer

§ 17 Ausbildung zur Wehrleiterin oder zum Wehrleiter

§ 18 Durchführung der Ausbildung

§ 19 Nachweis der Ausbildung

Vierter Abschnitt
Bestellung von ehrenamtlichen Fach- und Führungskräften

§ 20 Ehrenamtliche Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehr

§ 21 Führerin oder Führer von Einheiten des Katastrophenschutzes im Landkreis

§ 22 Feuerwehrfachberaterinnen und Feuerwehrfachberater sowie Feuerwehrärztinnen und Feuerwehrärzte

§ 23 Kreisausbilderinnen und Kreisausbilder, Ausbilderinnen und Ausbilder in kreisfreien Städten

Fuenfter Abschnitt
Führung von Kinder- und Jugendfeuerwehren

§ 24 Betreuerinnen und Betreuer der Kinderfeuerwehr

§ 25 Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte sowie Verbandsgemeindejugendfeuerwehrwartinnen und Verbandsgemeindejugendfeuerwehrwarte

§ 26 Kreisjugendfeuerwehrwartinnen und Kreisjugendfeuerwehrwarte

Sechster Abschnitt
Ausbildung und Bestellung von hauptamtlichen oder hauptbendlichen Führungskräften der freiwilligen Feuerweh r

§ 27 Ausbildung und Bestellung

Siebter Abschnitt
Einheitliches Einsatzleitsystem, Dispositionsgrundsätze, Führungsunterstützung und Fernmeldedienst

§ 28 Einheitliches Einsatzleitsystem und Meldewesen

§ 29 Dispositionsgrundsätze im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe

§ 30 Führungsunterstützung

§ 31 Fernmeldedienst (BOS)

Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 32 Übergangsbestimmungen

§ 33 Inkrafttreten

Anlage 1 Risikoklassen

Anlage 2 Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen

Anlage 3