Feuerwehrverordnung
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Erster Abschnitt
Organisation der Feuerwehr
§ 1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr
§ 2 Gliederung
§ 3 Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen
§ 4 Persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen, Funktionsbezeichnungen und Dienstgrade
Zweiter Abschnitt
Überörtlicher Brandschutz und überörtliche allgemeine Hilfe
§ 5 Aufgaben der Landkreise
§ 6 Bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen
§ 7 Standortplanung
§ 8 Kosten
§ 9 Beteiligung der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte
Dritter Abschnitt
Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr, Kreisausbilderinnen und Kreisausbildern sowie Ausbilderinnen und Ausbildern in kreisfreien Städten
§ 10 Allgemeines, Ausbildungsinhalte, Anerkennung
§ 11 Ausbildung zur Truppfrau oder zum Truppmann
§ 12 Ausbildung zur Truppführerin oder zum Truppführer
§ 13 Ergänzende Ausbildung
§ 14 Ausbildung zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer
§ 15 Ausbildung zur Zugführerin oder zum Zugführer
§ 16 Ausbildung zur Verbandsführerin oder zum Verbandsführer
§ 17 Ausbildung zur Wehrleiterin oder zum Wehrleiter
§ 18 Durchführung der Ausbildung
§ 19 Nachweis der Ausbildung
Vierter Abschnitt
Bestellung von ehrenamtlichen Fach- und Führungskräften
§ 20 Ehrenamtliche Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehr
§ 21 Führerin oder Führer von Einheiten des Katastrophenschutzes im Landkreis
§ 22 Feuerwehrfachberaterinnen und Feuerwehrfachberater sowie Feuerwehrärztinnen und Feuerwehrärzte
§ 23 Kreisausbilderinnen und Kreisausbilder, Ausbilderinnen und Ausbilder in kreisfreien Städten
Fuenfter Abschnitt
Führung von Kinder- und Jugendfeuerwehren
§ 24 Betreuerinnen und Betreuer der Kinderfeuerwehr
§ 25 Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte sowie Verbandsgemeindejugendfeuerwehrwartinnen und Verbandsgemeindejugendfeuerwehrwarte
§ 26 Kreisjugendfeuerwehrwartinnen und Kreisjugendfeuerwehrwarte
Sechster Abschnitt
Ausbildung und Bestellung von hauptamtlichen oder hauptbendlichen Führungskräften der freiwilligen Feuerweh r
§ 27 Ausbildung und Bestellung
Siebter Abschnitt
Einheitliches Einsatzleitsystem, Dispositionsgrundsätze, Führungsunterstützung und Fernmeldedienst
§ 28 Einheitliches Einsatzleitsystem und Meldewesen
§ 29 Dispositionsgrundsätze im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe
§ 30 Führungsunterstützung
§ 31 Fernmeldedienst (BOS)
Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 32 Übergangsbestimmungen
§ 33 Inkrafttreten
Anlage 1 Risikoklassen
Anlage 2 Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen