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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Gefahrstoffsowie Produktsicherheits- und Energieverbrauchsrechts
- Brandenburg -
Vom 7. Juli 2026
(GVBl. Nr. 27 vom 08.07.2026)
Auf Grund des § 6 Absatz 2 und des § 12 Absatz 1 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), von denen § 6 Absatz 2 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 28 S. 2) geändert und § 12 Absatz 1 Satz 2 eingefügt worden ist, des § 36 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2005 (BGBl. I S. 1626) neu gefasst worden ist, und des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) verordnet die Landesregierung:
Artikel 1
Änderung der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung
Die Anlage der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung vom 24. Juni 2005 (GVBl. II S. 382), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023 (GVBl. II Nr. 37 S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Tabelle " I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis" wird wie folgt geändert:
a) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
Alt:
| Lfd. Nr. | Rechtsvorschrift |
| "3 | Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen |
Neu:
| Lfd. Nr. | Rechtsvorschrift |
| "3 | Druckluftverordnung". |
b) Die Nummern 3.1 und 3.2
| Lfd. Nr. | Rechtsvorschrift |
| 3.1 | Gewerbeordnung |
| 3.2 | Druckluftverordnung". |
werden aufgehoben.
c) Folgende Nummer 18 wird angefügt:
| Lfd. Nr. | Rechtsvorschrift |
| 18 | GAP-Konditionalitäten-Gesetz und GAP-Konditionalitäten-Verordnung". |
2. Nummer 1 der Tabelle " II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis" wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe "MSGIV" wird durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.
b) Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt" ersetzt.
c) Die Angabe "MWAE" wird durch die Angabe "MWEKE" ersetzt.
d) Die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie" werden durch die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa" ersetzt.
3. Die Tabelle " III. Verzeichnis der Zuständigkeiten" wird wie folgt geändert:
a) In der Nummer 1.1.4 wird in der Spalte "Zuständige Behörde" die Angabe "MSGIV, LAVG" durch die Angabe "MASGZ, LAVG" ersetzt.
b) Nach der Nummer 1.1.5 wird die folgende Nummer 1.1.6 eingefügt:
| Lfd. Nr. | Vorschrift | Verwaltungsaufgabe | Zuständige Behörde |
| "1.1.6 | § 21 Absatz 3a | Übermittlung der Informationen an den Unfallversicherungsträger | LAVG". |
c) Die bisherige Nummer 1.1.6 wird Nummer 1.1.7 und in der Spalte "Zuständige Behörde" wird die Angabe "MSGIV" durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.
d) Die bisherigen Nummern 1.1.7 und 1.1.8 werden die Nummern 1.1.8 und 1.1.9.
e) Die bisherige Nummer 1.1.9 wird die Nummer 1.1.10 und in der Spalte "Zuständige Behörde" wird die Angabe "MSGIV, LAVG" durch die Angabe "MASGZ, LAVG" ersetzt.
f) Die bisherige Nummer 1.1.10 wird die Nummer 1.1.11.
g) Die bisherigen Nummern 1.1.11 und 1.1.12 werden die Nummern 1.1.12 und 1.1.13 und in der Spalte "Zuständige Behörde" wird jeweils die Angabe "MSGIV" wird durch die Angabe "MASGZ" ersetzt.
h) Die bisherige Nummer 1.1.13 wird die Nummer 1.1.14.
i) Die Nummern 1.2 bis 1.8.13 werden durch die folgenden Nummern 1.2 bis 1.8 ersetzt:
Alt:
| 1.2 | Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | ||
| 1.2.1 | § 3a Absatz 3 | Zulassung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers | LBGR für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen |
| 1.2.2 | § 9 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | |
(Stand: 30.07.2026)
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