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Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Partizipationsgesetzes
- Berlin -

Vom 2. November 2022
(GVBl. Nr. 50 vom 12.11.2022 S. 584)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Partizipationsgesetzes

Das Partizipationsgesetz vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) wird wie folgt geändert:

1. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "schriftlichen" die Wörter "oder elektronischen" eingefügt.

b) In Absatz 2 Nummer 4 und 5 werden jeweils nach dem Wort "schriftlich" die Wörter "oder elektronisch" eingefügt.

2. In § 17 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe "Absatz 6" durch die Angabe "Absatz 7" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ID 222369

ENDE

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