Regelwerk; Arbeits-& Sozialrecht, Kinder- & Jugendhilfe

LKJHG
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Vorrangige Ziele der Kinder- und Jugendhilfe
§ 3 Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe
§ 4 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 5 Selbstorganisierte Zusammenschlüsse
§ 6 Ombudsstellen
Abschnitt 2 Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Oberste Landesjugendbehörden
§ 7 Örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
§ 8 Jugendhilfeausschuss
§ 9 Überörtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
§ 10 Landesjugendhilfeausschuss
§ 11 Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger
§ 12 Übernahme einzelner Aufgaben durch kreisangehörige Gemeinden
§ 13 Oberste Landesjugendbehörden, Beiräte
§ 14 Zuständigkeit für die Anerkennung
Abschnitt 3 Grundlagen der Leistungsfinanzierung, Gesamtverantwortung und Kinder- und Jugendhilfeplanung
§ 15 Grundlagen der Leistungsfinanzierung
§ 16 Umfang der Gesamtverantwortung
§ 17 Vereinbarungen über die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
§ 18 Gegenstand der Kinder- und Jugendhilfeplanung
§ 19 Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfeplanung
§ 20 Zuwendungen des Landes
Abschnitt 4 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
§ 21 Vernetzung und Gemeinwesenbezug von Diensten und Einrichtungen
§ 22 Kinder- und Jugendarbeit
§ 23 Vielfalt und Formen der Kinder- und Jugendarbeit
§ 24 Jugendsozialarbeit
§ 25 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 26 Förderung der Erziehung in der Familie
§ 27 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Abschnitt 5 Sonstige Vorschriften
§ 28 Zuständige Behörde
§ 29 Pflegeerlaubnis
§ 30 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen
§ 31 Familienähnliche Betreuungsformen
§ 32 Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
§ 33 Bereitstellung von Einrichtungen
§ 34 Fachkräfte und anderes Personal in der Kinder- und Jugendhilfe
§ 35 Informationsrecht
§ 36 Zusammenwirken aufsichtsführender Stellen
§ 37 Aufsicht des Familiengerichts und des Betreuungsgerichts
§ 38 Verwaltung des Mündelvermögens
§ 39 Zusammenarbeit von Jugendamt und Polizei
§ 40 Überwachung der Vorschriften zum Schutze der Jugend
§ 41 Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Kinder und Jugendliche und Berufsbildungswerken
§ 42 Leistungsvorrang bei Maßnahmen der Frühförderung
§ 43 Verarbeitung personenbezogener Daten zu Prüfzwecken in Förderprogrammen und Übersendung von Informationen bei Förderprogrammen des Landes im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe