Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

BayBhV - Bayerische Beihilfeverordnung
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Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

Abschnitt II
Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkureznzregelungen

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 (aufgehoben)

§ 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen

Abschnitt III
Grundsatz der Beihilfefähigkeit

§ 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

Abschnitt IV
Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen

§ 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen

§ 10 Psychosomatische Grundversorgung

§ 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 12 Verhaltenstherapie

§ 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren

§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen

§ 15 Kieferorthopädische Leistungen

§ 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 17 Implantologische Leistungen

§ 18 Arznei- und Verbandmittel

§ 19 Heilbehandlungen

§ 19a Neuropsychologische Therapie

§ 19b Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetscher

§ 20 Komplexleistungen

§ 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke

§ 22 Aufwendungen für Sehhilfen

§ 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Unterweisung im Gebrauch (Mobilitätstraining)

§ 24 Häusliche Krankenpflege

§ 24a Soziotherapie

§ 25 Familien- und Haushaltshilfe

§ 26 Fahrtkosten

§ 27 Auswärtige ambulante Behandlungen

§ 28 Krankenhausleistungen

Abschnitt V
Rehabilitationsleistungen

§ 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen

§ 30 Beihilfe bei Kuren

Abschnitt VI
Aufwendungen in Pflegefällen

§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege

§ 33 Verhinderungspflege

§ 34 Kurzzeitpflege

§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

§ 36 Stationäre Pflege

§ 37 Vollstationäre Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen

§ 38 Zusätzliche Betreuungsleistungen

§ 39 Palliativversorgung

§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen

Abschnitt VII
Aufwendungen in sonstigen Fällen

§ 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen

§ 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption

§ 44 Sonstige Aufwendungen

§ 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

Abschnitt VIII
Leistungsumfang, Verfahren

§ 46 Bemessung der Beihilfen

§ 47 Begrenzung der Beihilfen

§ 48 Verfahren

Abschnitt IX
Schlussbestimmungen

§ 49 Ausnahmen

§ 50 Inkrafttreten

§ 51 Übergangsvorschriften

Anlage 1 Beihilfefähige Höchstbeträge bei von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erbrachten Leistungen

Anlage 2 Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden

Anlage 3 Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen

Anlage 4 Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke

Anlage 5 Zugelassene Zentren mit Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung für die Feststellungen eines erblich bedingten erhöhten familiären Brust- und Eierstockkrebsrisikos

Anlage 6