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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung über barrierefreie Dokumente
Vom 20. November 2012
(Brem.GBl. Nr. 40 vom 10.12.2012 S. 512)
Auf Grund des § 11 Absatz 2 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 18. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 413; 2004 S. 18 - 86-e-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 45) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Die Bremische Verordnung über barrierefreie Dokumente vom 27. September 2005 (Brem.GBl. S. 541 -86-e-3), die durch Artikel 1 Absatz 111 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 7 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 7 Folgenabschätzung
Diese Verordnung wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem In-Kraft-Treten auf ihre Wirkung überprüft. Dabei werden die nach § 12 Abs. 4 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannten Verbände beteiligt. |
" § 7 Evaluation
Die Verordnung wird drei Jahre nach dem 21. November 2012 a auf ihre Wirkung überprüft. Dabei werden die nach § 12 Absatz 4 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannten Verbände und die oder der Landesbehindertenbeauftragte beteiligt." |
2. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird die Angabe "/ Außer-Kraft-Treten" gestrichen.
b) Satz 2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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