Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
I. Teil
Grundsätze
§ 1 Einrichtungen der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens
§ 2 Aufgaben der Einrichtungen der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens
§ 3 Sicherung der Weiterbildung
§ 4 Zusammenarbeit im Bereich des lebensbegleitenden Lernens
§ 5 Finanzierung
§ 6 Unterrichtsstunde, Teilnehmerstunde, E-Learning
§ 7 Weitere Verantwortlichkeiten für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen
II. Teil
Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft von kreisfreien Städten, Landkreisen und Sonderstatus-Städten nach § 4a Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung sowie Heimvolkshochschulen
§ 8 Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung
§ 9 Grundversorgung und Pflichtangebot
§ 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 11 Finanzierungsbeteiligung des Landes bei Pflichtangeboten
§ 12 Finanzierungsbeteiligung des Landes bei den Angeboten der Hessischen Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e.V.
§ 13 Landesweite Organisation der Träger nach § 8 und Landesarbeitsgemeinschaften, Finanzierungsbeteiligung des Landes
III. Teil
Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft
§ 14 Anerkennung von landesweiten Organisationen in freier Trägerschaft
§ 15 Rücknahme und Widerruf
§ 16 Voraussetzungen der Finanzierung
§ 17 Finanzierung landesweiter Organisationen von Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft und ihrer Mitgliedseinrichtungen
IV. Teil
Ergänzende Bestimmungen
§ 18 Finanzierungsverfahren
§ 19 Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen
§ 20 Weiterbildungsstatistik
V. Teil
Schlussbestimmungen
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten