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Änderungstext
Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes
- Hessen -
Vom 17. November 2025
(GVBl. I vom 20.11.2025 Nr. 82)
Artikel 1
Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes
Das Hessische Weiterbildungsgesetz vom 25. August 2001 (GVBl. I S. 370), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 477), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| HWBG - Hessisches Weiterbildungsgesetz Gesetz zur Finanzierung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Land Hessen |
"HWBG - Hessisches Weiterbildungsgesetz Gesetz zur Finanzierung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Land Hessen" |
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angaben zu den §§ 5 und 6 werden wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 5 Förderung
§ 6 Unterrichtsstunde, Unterricht in Internatsform, E-Learning |
" § 5 Finanzierung
§ 6 Unterrichtsstunde, Teilnehmerstunde, E-Learning" |
b) Die Angabe zum Zweiten Teil wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| II. Teil Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft von kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie Heimvolkshochschulen |
"II. TEIL Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft von kreisfreien Städten, Landkreisen und Sonderstatus-Städten nach § 4a Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung sowie Heimvolkshochschulen" |
c) Die Angaben zu den §§ 11, 12 und 13 werden wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 11 Zuweisungen des Landes
§ 12 Hessische Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e. V. § 13 Landesweite Organisation der öffentlichen Träger und Landesarbeitsgemeinschaften |
" § 11 Finanzierungsbeteiligung des Landes bei Pflichtangeboten
§ 12 Finanzierungsbeteiligung des Landes bei den Angeboten der Hessischen Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e. V. § 13 Landesweite Organisation der Träger nach § 8 und Landesarbeitsgemeinschaften, Finanzierungsbeteiligung des Landes" |
d) Die Angaben zum Dritten bis Fuenften Teil werden wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| III. Teil Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft § 14 Anerkennung von landesweiten Organisationen in freier Trägerschaft § 15 Rücknahme und Widerruf § 16 Voraussetzungen der Förderung § 17 Finanzierung von Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft IV. Teil § 18 Förderungsvoraussetzungen und -verfahren § 19 Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen § 20 Regionale Bildungskoordination § 21 Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Formen § 22 Weiterbildungsstatistik V. Teil § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
"III. TEIL Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft § 14 Anerkennung von landesweiten Organisationen in freier Trägerschaft § 15 Rücknahme und Widerruf § 16 Voraussetzungen der Finanzierung § 17 Finanzierung landesweiter Organisationen von Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft und ihrer Mitgliedseinrichtungen IV. TEIL § 18 Finanzierungsverfahren § 19 Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen § 20 Weiterbildungsstatistik V. TEIL § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage zu § 14 Abs. 4" |
3. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "Bildungsstätten in öffentlicher Trägerschaft, insbesondere Volkshochschulen, sowie anerkannte landesweite Organisationen und ihre Mitgliedseinrichtungen in freier Trägerschaft" durch die Angabe "Einrichtungen nach § 8 sowie anerkannte landesweite Organisationen in freier Trägerschaft nach § 14 und ihre Mitgliedseinrichtungen" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird nach der Angabe "(GVBl. S. 234)," die Angabe "zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2025 (GVBl. 2025 Nr. 38)," eingefügt.
b) Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Einrichtung im Sinne dieses Gesetzes ist auch die Hessische Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e.V. - Akademie für musischkulturelle Weiterbildung -, an deren Trägerschaft das Land Hessen durch das Hessische Kultusministerium beteiligt ist. |
(Stand: 25.11.2025)
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