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Regelwerk

Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes
- Hessen -

Vom 17. November 2025
(GVBl. I vom 20.11.2025 Nr. 82)


Artikel 1
Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes

Das Hessische Weiterbildungsgesetz vom 25. August 2001 (GVBl. I S. 370), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 477), wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

alt neu
HWBG - Hessisches Weiterbildungsgesetz
Gesetz zur Finanzierung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Land Hessen
"HWBG - Hessisches Weiterbildungsgesetz
Gesetz zur Finanzierung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Land Hessen"

2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angaben zu den §§ 5 und 6 werden wie folgt gefasst:

alt neu
§ 5 Förderung

§ 6 Unterrichtsstunde, Unterricht in Internatsform, E-Learning

" § 5 Finanzierung

§ 6 Unterrichtsstunde, Teilnehmerstunde, E-Learning"

b) Die Angabe zum Zweiten Teil wird wie folgt gefasst:

alt neu
II. Teil
Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft von kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie Heimvolkshochschulen
"II. TEIL
Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft von kreisfreien Städten, Landkreisen und Sonderstatus-Städten nach § 4a Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung sowie Heimvolkshochschulen"

c) Die Angaben zu den §§ 11, 12 und 13 werden wie folgt gefasst:

alt neu
§ 11 Zuweisungen des Landes

§ 12 Hessische Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e. V.

§ 13 Landesweite Organisation der öffentlichen Träger und Landesarbeitsgemeinschaften

" § 11 Finanzierungsbeteiligung des Landes bei Pflichtangeboten

§ 12 Finanzierungsbeteiligung des Landes bei den Angeboten der Hessischen Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e. V.

§ 13 Landesweite Organisation der Träger nach § 8 und Landesarbeitsgemeinschaften, Finanzierungsbeteiligung des Landes"

d) Die Angaben zum Dritten bis Fuenften Teil werden wie folgt gefasst:

alt neu
III. Teil
Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft

§ 14 Anerkennung von landesweiten Organisationen in freier Trägerschaft

§ 15 Rücknahme und Widerruf

§ 16 Voraussetzungen der Förderung

§ 17 Finanzierung von Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft

IV. Teil
Ergänzende Bestimmungen

§ 18 Förderungsvoraussetzungen und -verfahren

§ 19 Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen

§ 20 Regionale Bildungskoordination

§ 21 Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Formen

§ 22 Weiterbildungsstatistik

V. Teil
Schlussbestimmungen

§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

"III. TEIL
Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft

§ 14 Anerkennung von landesweiten Organisationen in freier Trägerschaft

§ 15 Rücknahme und Widerruf

§ 16 Voraussetzungen der Finanzierung

§ 17 Finanzierung landesweiter Organisationen von Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft und ihrer Mitgliedseinrichtungen

IV. TEIL
Ergänzende Bestimmungen

§ 18 Finanzierungsverfahren

§ 19 Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen

§ 20 Weiterbildungsstatistik

V. TEIL
Schlussbestimmungen

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage zu § 14 Abs. 4"

3. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Bildungsstätten in öffentlicher Trägerschaft, insbesondere Volkshochschulen, sowie anerkannte landesweite Organisationen und ihre Mitgliedseinrichtungen in freier Trägerschaft" durch die Angabe "Einrichtungen nach § 8 sowie anerkannte landesweite Organisationen in freier Trägerschaft nach § 14 und ihre Mitgliedseinrichtungen" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird nach der Angabe "(GVBl. S. 234)," die Angabe "zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2025 (GVBl. 2025 Nr. 38)," eingefügt.

b) Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Einrichtung im Sinne dieses Gesetzes ist auch die Hessische Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e.V. - Akademie für musischkulturelle Weiterbildung -, an deren Trägerschaft das Land Hessen durch das Hessische Kultusministerium beteiligt ist.

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