Regelwerk Arbeits- und Sozialrecht

H mbPersVG
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Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Zusammenarbeit

§ 3 Verbot abweichender Regelungen

§ 4 Angehörige des öffentlichen Dienstes

§ 5 Gruppen

§ 6 Dienststellen

§ 7 Zuständigkeit der Personalvertretung

§ 8 Leiterin oder Leiter der Dienststelle

§ 9 Schweigepflicht

§ 10 Verbot der Behinderung, Benachteiligung und Begünstigung

Abschnitt II
Personalrat

§ 11 Dienststellen mit Personalräten

§ 12 Aktives Wahlrecht

§ 13 Passives Wahlrecht

§ 14 Erweitertes passives Wahlrecht

§ 15 Mitgliederzahl

§ 16 Gruppenvertretung

§ 17 Abweichende Sitzverteilung

§ 18 Zusammensetzung

§ 19 Wahlzeiten

§ 20 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge

§ 21 Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht

§ 22 Wahl des Wahlvorstands, wenn kein Personalrat besteht

§ 23 Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststelle

§ 24 Aufgaben des Wahlvorstands

§ 25 Schutz der Wahl

§ 26 Wahlkosten

§ 27 Wahlanfechtung

§ 28 Dauer

§ 29 Ausschluss und Auflösung

§ 30 Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 31 Ruhen der Mitgliedschaft

§ 32 Ersatzmitglieder

§ 33 Vorstand und Vorsitz

§ 34 Laufende Geschäfte

§ 35 Einberufung der Sitzungen

§ 36 Teilnahme an den Sitzungen

§ 37 Zeitpunkt

§ 38 Einladung

§ 39 Beschlussfassung

§ 40 Gruppenangelegenheiten

§ 41 Aussetzung von Beschlüssen

§ 42 Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 43 Sitzungsniederschrift

§ 44 Einsicht in Unterlagen

§ 45 Geschäftsordnung

§ 46 Sprechstunden

§ 47 Kosten und Geschäftsbetrieb

§ 48 Umlageverbot

§ 49 Ehrenamt und Dienstbefreiung

§ 50 Freistellung

§ 51 Unfälle und Sachschäden

§ 52 Schutzbestimmung

§ 53 Übernahme von Auszubildenden

Abschnitt III
Personalversammlung

§ 54 Zusammensetzung

§ 55 Einberufung

§ 56 Teilnahme

§ 57 Zeitpunkt

§ 58 Befugnisse

Abschnitt IV
Gesamtpersonalrat

§ 59 Bildung und Zuständigkeit

§ 60 Wahl und Zusammensetzung

§ 61 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitglieder

Abschnitt V
Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 62 Dienststellen mit Jugend- und Auszubildendenvertretungen

§ 63 Wahlrecht

§ 64 Mitgliederzahl

§ 65 Zusammensetzung

§ 66 Wahlzeiten

§ 67 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge

§ 68 Sonstige Wahlbestimmungen

§ 69 Amtszeit

§ 70 Vorsitz

§ 71 Sitzungen und sonstige Geschäftsführung

§ 72 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrats

§ 73 Sprechstunden

§ 74 Rechtsstellung der Mitglieder

§ 75 Zusammensetzung, Einberufung, Teilnahme, Zeitpunkt und Befugnisse

Abschnitt VI
Beteiligung des Personalrats

§ 76 Grundsätze für die Zusammenarbeit

§ 77 Grundsätze für die Behandlung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes

§ 78 Aufgaben und Unterrichtung des Personalrats

§ 79 Wirtschaftsausschuss

§ 80 Inhalt und Verfahren

§ 81 Schlichtungsstelle

§ 82 Einigungsstelle

§ 83 Vorläufige Regelungen

§ 84 Zulässigkeit und Verfahren

§ 85 Verfahren

§ 86 Verfahren

§ 87 Mitbestimmung

§ 88 Eingeschränkte Mitbestimmung und sonstige Beteiligung

§ 89 Ausnahmen

§ 90 Beratende Mitwirkung

§ 91 Beteiligung

Abschnitt VII
Beteiligung des Gesamtpersonalrats

§ 92 Mitbestimmung und sonstige Beteiligung

Abschnitt VIII
Allgemeine Regelungen der obersten Dienstbehörde

§ 93 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände

§ 94 Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bürgerschaft

§ 95 Mitbestimmung des Personalrats

Abschnitt IX
Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 96 Aufgaben

Abschnitt X
Vorschriften für den Verfassungsschutz und für Verschlusssachen

§ 97 Verfassungsschutz

§ 98 Verschlusssachen

Abschnitt XI
Gerichtliche Entscheidungen

§ 99 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

§ 100 Fachkammern und Fachsenate

Abschnitt XII
Schlussvorschriften

§ 101 Gemeinsame Einrichtungen

§ 102 Kirchen und Religionsgesellschaften

§ 103 Geltung von Vorschriften über Betriebsräte

§ 104