Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung der Polizei Hamburg
-Hamburg -

Vom 17. September 2013
(HmbGVBl. Nr. 38 vom 24.09.2013 S. 389)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Gesetz über die Akademie der Polizei Hamburg und ihren Fachhochschulbereich
(Hamburgisches Polizeiakademiegesetz - HmbPolAG)

...

Artikel 2
Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes

In § 126 Absatz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Beamtengesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt geändert am 30. Oktober 2012 (HmbGVBl. S. 454), wird hinter der Textstelle " § 28 Absatz 3 Satz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes" die Textstelle "oder § 23 Absatz 1 des Hamburgischen Polizeiakademiegesetzes vom 17. September 2013 (HmbGVBl. S. 389)" eingefügt.

Artikel 3
Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes

Das Hamburgische Besoldungsgesetz vom 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 23), zuletzt geändert am 3. September 2013 (HmbGVBl. S. 369, 37 1), wird wie folgt geändert:

1. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Textstelle "Dekanatsmitgliedern," durch die Wörter "Dekanatsmitgliedern und" ersetzt.

b) Nummer 2 wird gestrichen.

2. der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule der Polizei Hamburg und

c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

d) In der neuen Nummer 2 Buchstabe a werden hinter dem Wort "Fakultät" die Wörter "oder des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg" eingefügt.

2. In § 38 Absatz 5 Satz 2 wird die Textstelle "Gesetz über die Hochschule der Polizei Hamburg vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 614)" durch die Textstelle "Hamburgischen Polizeiakademiegesetz vom 17. September 2013 (HmbGVBl. S. 389)" ersetzt und die Wörter "der Hochschule der Polizei Hamburg" durch die Wörter "des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg" ersetzt.

3. § 40 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 6 erhält folgende Fassung:

alt neu
6. der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule der Polizei Hamburg die nach dem Gesetz über die Hochschule der Polizei Hamburg zuständige Behörde, "6. der Dekanin oder dem Dekan und bei Professorinnen und Professoren des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg die Leiterin oder der Leiter der Akademie der Polizei Hamburg,".


b) Nummer 7

7. Professorinnen und Professoren der Hochschule der Polizei Hamburg die Präsidentin oder der Präsident im Einvernehmen mit der nach dem Gesetz über die Hochschule der Polizei Hamburg zuständigen Behörde,

wird gestrichen.

c) Nummer 8 wird Nummer 7.

4. In Anlage II wird im Text zur Besoldungsgruppe B 2 hinter der Textstelle "Leitende Polizeidirektorin, Leitender Polizeidirektor 3)" die Textstelle "Leiterin oder Leiter der Akademie der Polizei Hamburg" eingefügt.

5. Anlage IV wird wie folgt geändert:

a) Im Text zur Besoldungsgruppe W2 werden bei der Amtsbezeichnung "Professorin oder Professor" die Wörter "an der Hochschule der Polizei Hamburg" durch die Wörter "am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg" ersetzt.

b) Im Text zur Besoldungsgruppe W3 wird bei der Amtsbezeichnung "Präsidentin oder Präsident" die Textstelle "- der Hochschule der Polizei Hamburg -" gestrichen.

c) Im Text zur Besoldungsgruppe W3 werden bei der Amtsbezeichnung "Professorin oder Professor" die Wörter "an der Hochschule der Polizei Hamburg" durch die Wörter "am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg" ersetzt.

Artikel 4
Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

§ 88 Absatz 2 Nummer 3 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung vom 16. Januar 1979 (HmbGVBl. S. 17), zuletzt geändert am 19. April 2011 (HmbGVBl. S. 123), erhält folgende Fassung:

alt neu
3. die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten der Hochschule der Polizei Hamburg,  "3. die Stelle der Dekanin oder des Dekans des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg,"

Artikel 5
Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes

§ 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 510, 518), wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 Nummer 7 werden die Wörter "die Hochschule der Polizei Hamburg" durch die Wörter "der Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg" ersetzt.

2. In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter "der Hochschule der Polizei Hamburg" durch die Wörter "des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg" ersetzt.

Artikel 6
Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes

In § 1 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 28. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 515), zuletzt geändert am 4. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 253), werden die Wörter "der Hochschule der Polizei Hamburg" durch die Wörter "des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg" ersetzt.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion