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Änderungstext
Zweites Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 3. März 2025
(GVBl. LSa Nr. 3 vom 07.03.2025 S. 382)
Nach § 5 des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt vom 22. November 2006 (GVBl. LSa S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2022 (GVBl. LSa S. 385), wird folgender § 5a eingefügt:
" § 5a Öffnung von Verkaufsstellen, die ohne Personal betrieben werden können
Abweichend von § 3 dürfen vollautomatisierte Verkaufs stellen auch an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen zwischen 20 und 24 Uhr geöffnet sein, soweit für deren Betrieb an diesen Tagen und zu diesen Zeiten keine Mitarbeiter eingesetzt werden."
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (08.03.2025) in Kraft.
ID 250603
| ENDE |
(Stand: 08.04.2025)
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