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Regelwerk

Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 3. März 2025
(GVBl. LSa Nr. 3 vom 07.03.2025 S. 382)


§ 1

Nach § 5 des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt vom 22. November 2006 (GVBl. LSa S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2022 (GVBl. LSa S. 385), wird folgender § 5a eingefügt:

" § 5a Öffnung von Verkaufsstellen, die ohne Personal betrieben werden können

Abweichend von § 3 dürfen vollautomatisierte Verkaufs stellen auch an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen zwischen 20 und 24 Uhr geöffnet sein, soweit für deren Betrieb an diesen Tagen und zu diesen Zeiten keine Mitarbeiter eingesetzt werden."

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (08.03.2025) in Kraft.

ID 250603

ENDE

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(Stand: 08.04.2025)

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