Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
- Schleswig-Holstein -

Vom 23. Juli 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 108 vom 30.07.2025)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes

Das Kindertagesförderungsgesetz vom 12. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 759), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 781), wiederum geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 963), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 33 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 33 Nutzung der Kita-Datenbank " § 33 Nutzung der Kita-Datenbank, Nachweis- und Mitwirkungspflichten"

b) Der Inhaltsübersicht werden folgende Angaben angefügt:

Anlage 1
(zu § 37 Absatz 11)
Anlage 2
(zu § 39 Absatz 3 Satz 2)"


2. In § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe " § 26 Absatz 3" durch die Angabe " § 26 Absatz 4 Nummer 1" ersetzt.

3. In § 8 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe "um für alle Kinder" durch die Angabe "um für alle Kinder," ersetzt.

4. In § 17 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe "eine Hortgruppe" durch die Angabe "einer Hortgruppe" ersetzt.

5. § 18 Absatz 6 Satz 3 Nummer 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
3. die für die Finanzierung beider Plätze zuständigen örtlichen Träger zugestimmt haben. "3. der für die Finanzierung des Platzes zuständige örtliche Träger zugestimmt hat."

6. In § 23 Absatz 1 Satz 5 wird die Angabe "; die Unterschreitung ist dem örtlichen Träger zu melden" gestrichen.

7. In § 26 Absatz 4 Nummer 1 wird das Wort "Kräften" durch das Wort "Fachkräften" ersetzt.

8. In § 28 Absatz 1 Nummer 4 wird das Wort "Heilerziehungspflege" durch das Wort "Heilerziehungspfleger" ersetzt.

9. § 33 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 33 Nutzung der Kita-Datenbank " § 33 Nutzung der Kita-Datenbank, Nachweis- und Mitwirkungspflichten"

b) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "personenbezogenen" und "aller geförderten Kinder" gestrichen.

c) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
(2) Der Einrichtungsträger hat die für die Kinder vereinbarten zeitlichen Förderungsumfänge auf Verlangen des örtlichen Trägers nachzuweisen. "(2) Der Einrichtungsträger hat die für die Höhe der Förderung nach Teil 5 maßgeblichen Tatsachen sowie die für die Kinder vereinbarten zeitlichen Förderungsumfänge auf Verlangen des örtlichen Trägers innerhalb einer von diesem gesetzten angemessenen Frist nachzuweisen."

10. § 37 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe "22. April 2023" durch die Angabe "6. April 2025" ersetzt.

bb) Satz 3 wird durch folgende Sätze ersetzt:

alt neu
Der Einzelansatz für Verwaltungskräfte ist auf zwei Wochenstunden pro Gruppe, höchstens aber 13 Wochenstunden, begrenzt. "Leitungskräfte und stellvertretende Leitungskräfte werden jeweils insgesamt bis zu einer vertraglichen Gesamtwochenarbeitszeit von 39 Stunden berücksichtigt. Für überschreitende Wochenstunden der Leitungskräfte findet die Berechnungsbasis für stellvertretende Leitungskräfte Anwendung, soweit die insgesamt berücksichtigte Wochenarbeitszeit für stellvertretende Leitungskräfte dadurch 39 Stunden nicht überschreitet. Darüberhinausgehende Wochenstunden unterliegen der Berechnungsbasis für zur Gruppenleitung befähigte Fachkräfte. Entsprechendes gilt für überschreitende Wochenstunden der stellvertretenden Leitungskräfte. Verwaltungskräfte werden im Umfang der Übertragung von Zeitanteilen nach § 29 Absatz 2 Satz 3 berücksichtigt, soweit der Freistellungsumfang nach § 29 Absatz 2 Satz 1 und 2 nicht überschritten wird."

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.08.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion