Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Erster Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Stationäre Einrichtungen
§ 3 Ambulant betreute Wohnformen
§ 4 Ausschluss vom Anwendungsbereich
§ 5 Ziel des Gesetzes
Zweiter Abschnitt
Beratung und Teilhabe
§ 6 Anspruch auf Beratung
§ 7 Mitwirkung der Bewohner, Vertretung der Interessen von Frauen
§ 8 Einbeziehung in das Gemeinwesen
Dritter Abschnitt
Bestimmungen für stationäre Einrichtungen
§ 9 Anforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung
§ 10 Anzeigepflicht
§ 11 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 12 Verbot der Annahme von Leistungen
Vierter Abschnitt
Bestimmungen für nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohnformen
§ 13 Anforderungen an nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohnformen
§ 14 Anzeigepflichten bei nicht selbstorganisierten ambulant betreuten Wohnformen
Fuenfter Abschnitt
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 15 Prüfung stationärer Einrichtungen
§ 16 Prüfung nicht selbstorganisierter ambulant betreuter Wohnformen
§ 17 Bekanntgabe von Prüfergebnissen
§ 18 Aufklärung und Beratung bei Mängeln
§ 19 Anordnungen
§ 20 Beschäftigungsverbot, kommissarischer Leiter
§ 21 Aufnahmestopp
§ 22 Untersagung
§ 23 Erprobung neuer Wohnformen
§ 24 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaft
Sechster Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten, Rechtsverordnungen
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
§ 26 Zuständigkeiten
§ 27 Rechtsverordnungen
Siebenter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 28 Übergangsregelung
§ 29 Anwendungsregelung
§ 30 Einschränkung von Grundrechten
§ 31 Gleichstellungsbestimmung