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Regelwerk

Änderungstext

Thüringer Verordnung zur Anpassung reisekosten- und trennungsgeldrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung steigender Kraftstoff- und Energiepreise
- Thüringen -

Vom 13. September 2022
(GVBl. Nr. 23 vom 26.10.2022 S. 422)



Aufgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 14 des Thüringer Reisekostengesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Oktober 2021 (GVBl. S. 508), und des § 10 Abs. 4 Satz 1 und des § 11 Abs. 3 des Thüringer Umzugskostengesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446 -450-), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472), verordnet das Finanzministerium:

Artikel 1
Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes

Das Thüringer Reisekostengesetz vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Oktober 2021 (GVBl. S. 508), wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 und Abs. 4 Satz 2 wird jeweils der Geldbetrag "17 Cent" durch den Geldbetrag "20 Cent" ersetzt.

2. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden der Geldbetrag "17 Cent" durch den Geldbetrag "20 Cent" und der Geldbetrag "9 Cent" durch den Geldbetrag "11 Cent" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 werden der Geldbetrag "35 Cent" durch den Geldbetrag "38 Cent" und der Geldbetrag "16 Cent" durch den Geldbetrag "18 Cent" ersetzt.

c) In Absatz 2a Satz 1 wird der Geldbetrag "3 Cent" durch den Geldbetrag "12 Cent" ersetzt.

Artikel 2
Weitere Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes

(Gültig ab 01.01.2025 siehe =>)

Das Thüringer Reisekostengesetz vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 und Abs. 4 Satz 2 wird jeweils der Geldbetrag "20 Cent" durch den Geldbetrag "17 Cent" ersetzt.

2. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden der Geldbetrag "20 Cent" durch den Geldbetrag "17 Cent" und der Geldbetrag "11 Cent" durch den Geldbetrag "9 Cent" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 werden der Geldbetrag "38 Cent" durch den Geldbetrag "35 Cent" und der Geldbetrag "18 Cent" durch den Geldbetrag "16 Cent" ersetzt.

Artikel 3
Änderung der Thüringer Trennungsgeldverordnung

§ 6 der Thüringer Trennungsgeldverordnung vom 2. Januar 2006 (GVBl. S. 20), die zuletzt durch Artikel 16 des

Gesetzes vom 4. Oktober 2021 (GVBl. S. 508) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 Satz 3 wird der Geldbetrag "17 Cent" durch den Geldbetrag "20 Cent" ersetzt.

2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Halbsatz 1 wird der Geldbetrag "400 Euro" durch den Geldbetrag "450 Euro" ersetzt.

bb) In Halbsatz 2 wird der Geldbetrag "250 Euro" durch den Geldbetrag "300 Euro" ersetzt.

b) In Satz 3 wird der Geldbetrag "250 Euro" durch den Geldbetrag "300 Euro" ersetzt.

Artikel 4
Weitere Änderung der Thüringer Trennungsgeldverordnung

§ 6 der Thüringer Trennungsgeldverordnung vom 2. Januar 2006 (GVBl. S. 20), die zuletzt durch Artikel 3 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 Satz 3 wird der Geldbetrag "20 Cent" durch den Geldbetrag "17 Cent" ersetzt.

2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Halbsatz 1 wird der Geldbetrag "450 Euro" durch den Geldbetrag "400 Euro" ersetzt.

bb) In Halbsatz 2 wird der Geldbetrag "300 Euro" durch den Geldbetrag "250 Euro" ersetzt.

b) In Satz 3 wird der Geldbetrag "300 Euro" durch den Geldbetrag "250 Euro" ersetzt.

Artikel 5
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die Artikel 2 und 4 am 1. Januar 2025 in Kraft.

ID: 222238

ENDE

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