Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

BBhV - Bundesbeihilfeverordnung Vorgriffregelung zu einer Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Vom 17. Dezember 2024
(GMBl. Nr. 2 vom 29.01.2025 S. 19)


Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung in der Bundesbeihilfeverordnung sind im Einvernehmen mit den in § 80 Absatz 6 Bundesbeamtengesetz genannten Bundesministerien ab dem 1. Februar 2025 entstandene Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie entsprechend der beigefügten Anlage beihilfefähig. Änderungen im anliegenden Verzeichnis sind in Fettdruck kenntlich gemacht.

.

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel Anlage


Abschnitt 1 Leistungsverzeichnis

Nr. Leistung beihilfefähiger Höchstbetrag in Euro
bis 31.1.2025
Beihilfefähiger Höchstbetrag in Euro
ab 1.2.2025
Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
47 Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall; bei Wechsel der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers innerhalb des Behandlungsfalls sind die Aufwendungen für eine erneute Erstdiagnostik beihilfefähig. Je Kalenderjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnostik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einheiten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls beihilfefähig,

Richtwert: 60 Minuten

111,20 117,30
48 Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Bedarfsdiagnostik; je Kalenderjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnostik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einheiten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls beihilfefähig,

Richtwert: 30 Minuten

55,60 58,70
49 Bericht an die verordnende Person 6,20 6,60
50 Bericht auf besondere Anforderung der verordnenden Person 111,20 117,30
51 Einzelbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen
a) Richtwert: 30 Minuten 49,40 52,20
b) Richtwert: 45 Minuten 68,00 71,70
c) Richtwert: 60 Minuten 86,50 91,30
52 Gruppenbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer

a) Gruppe (2 Personen),

Richtwert: 45 Minuten

61,20 64,50
b) Gruppe (3 bis 5 Personen),

Richtwert: 45 Minuten

34,60 34,60
c) Gruppe (2 Personen),

Richtwert: 90 Minuten

111,20 117,30
d) Gruppe (3 bis 5 Personen),

Richtwert: 90 Minuten

56,10 58,70

ID: 250212


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.02.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion