Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) hier: Vorgriffregelung zu einer Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Physiotherapie ab dem 1. Februar 2026

Vom 06. Januar 2026
(GMBl. Nr. 2 vom 27.01.2026 S. 26)


Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung in der Bundesbeihilfeverordnung sind unter Beteiligung mit den in § 80 Absatz 6 Bundesbeamtengesetz genannten Bundesministerien ab dem 1. Februar 2026 entstandene Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Physiotherapie entsprechend der beigefügten Anlage beihilfefähig.
Änderungen im anliegenden Verzeichnis sind in Fettdruck kenntlich gemacht.

Oberste Bundesbehörden nachrichtlich:

Bundesministerium der Finanzen Referat VIII a 4

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Salvador-Allende-Straße 7
60487 Frankfurt/Main

Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin

Für das Beihilferecht zuständige oberste Landesbehörden

Spitzenorganisationen der Beamten- und Richtervereinigungen

Verband der Privaten Krankenversicherung
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln

.

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel Anlage

Abschnitt 1
Leistungsverzeichnis

Nr. Leistung beihilfefähiger Höchstbetrag in Euro bis 31.1.2026 beihilfefähiger Höchstbetrag in Euro ab 1.2.2026
Bereich Inhalation
1 Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung
a) als Einzelinhalation 12,10 12,40
b) als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 4,80 4,80
c) als Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 7,50 7,50
Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen Zusätze sind daneben gesondert beihilfefähig.
2 Radon-Inhalation
a) im Stollen 14,90 14,90
b) mittels Hauben 18,20 18,20
Bereich Krankengymnastik, Bewegungsübungen
3 Physiotherapeutische Befundung und Berichte
a) physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall 16,50 16,50
b) physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person 66,10 67,70
c) physiotherapeutische Diagnostik (PD), einmal je Blankoverordnung 35,80 36,70
d) Bedarfsdiagnostik (BD), einmal je Blankoverordnung 26,80 27,50
4 Krankengymnastik (KG), auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie, einschließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung,

Richtwert: 15 bis 25 Minuten

29,00 29,70
5 Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (KG-ZNS nach Bobath, Vojta, Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF)) bei zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, als Einzelbehandlung,

Richtwert: 25 bis 35 Minuten

46,00 47,10
6 Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (KG-ZNS-Kinder nach Bobath, Vojta) bei zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Einzelbehandlung,

Richtwert: 30 bis 45 Minuten

57,40 58,90
7 Krankengymnastik (KG) in einer Gruppe (2 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 20 bis 30 Minuten

13,00 13,30
8 Krankengymnastik bei zerebralen Dysfunktionen in einer Gruppe (2 bis 4 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 20 bis 30 Minuten

16,20 16,60
9 Krankengymnastik (Atemtherapie) insbesondere bei Mukoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung,

Richtwert: 60 Minuten

86,80 89,00
10 Krankengymnastik im Bewegungsbad
a) als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Nachruhe,

Richtwert: 20 bis 30 Minuten

33,10 33,90
b) in einer Gruppe (2 bis 3 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer, einschließlich der erforderlichen Nachruhe,

Richtwert: 20 bis 30 Minuten

23,60 24,20
c) in einer Gruppe (4 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer, einschließlich der erforderlichen Nachruhe,

Richtwert: 20 bis 30 Minuten

15,60 16,00
11 Manuelle Therapie,

Richtwert: 15 bis 25 Minuten

34,80 35,60
12 Chirogymnastik (funktionelle Wirbelsäulengymnastik) als Einzelbehandlung,

Richtwert: 15 bis 20 Minuten

20,00 20,50
13 Bewegungsübungen
a) als Einzelbehandlung,

Richtwert: 10 bis 20 Minuten

13,40 13,70
b) in einer Gruppe (2 bis 5 Personen),

Richtwert: 10 bis 20 Minuten

8,30 8,50
14 Bewegungsübungen im Bewegungsbad
a) als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Nachruhe,

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 30.03.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion