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Regelwerk
Änderungstext

Änderungen von "Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)"

Vom 15. Dezember 2016
(GMBl. Nr. 1 vom 25.01.2017 S. 7)



ASR 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
(GMBl. Nr. 1 vom 25.01.2017 S. 7)

- Bek. d. BMAS v. 15.12.2016 - IIIb4 - 34602 - 3 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" bekannt.

Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (GMBl 2013, S. 334) wird wie folgt geändert:

Anhang 1 wird wie folgt geändert:

1. Die Angabe "8" nach der Sicherheitsaussage " P016 Mit Wasser spritzen verboten" wird gestrichen.

2. Die Angaben zum Verbotszeichen D-P022 werden wie folgt geändert:

Das Verbotszeichen D-P022 und die Sicherheitsaussage "D-P022 Besteigen für Unbefugte verboten8" werden gestrichen und an der Stelle werden das Verbotszeichen P009 und die Sicherheitsaussage " P009 Aufsteigen verboten" sowie darunter die Wörter "(In der Bedeutung von "Besteigen für Unbefugte verboten")" eingefügt.

alt neu
D-P022 Besteigen für Unbefugte verboten8

P009 Aufsteigen verboten
(In der Bedeutung von "Besteigen für Unbefugte verboten")

ASR A1.5/1,2 "Fußböden"
(GMBl. Nr. 1 vom 25.01.2017 S. 7)

- Bek. d. BMAS v. 15.12.2016 - IIIb4 - 34602 - 4 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR 1.5/1,2 "Fußböden" bekannt.

Die ASR A1.5/1,2 "Fußböden" (GMBl 2013, S. 348), zuletzt geändert mit GMBl 2013, S. 93 1, wird wie folgt geändert:

1. Der Punkt " Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt geändert:

a) im ersten Anstrich wird die Angabe "BGI/GUV-I 588 Teil 1 Metallroste" gestrichen und durch die Angabe "DGUV Information 208-007 - Roste" ersetzt.

b) im zweiten Anstrich wird die Angabe "BGI/GUV-I 588 Teil 2" gestrichen und durch die Angabe "DGUV Information 208-008" ersetzt.

c) im dritten Anstrich wird die Angabe "GUV-I 8527" gestrichen und durch die Angabe "DGUV Information 207-006" ersetzt.

d) im vierten Anstrich wird die Angabe "BGI/GUV- I 8687" gestrichen und durch die Angabe "DGUV Information 208-041" ersetzt.

e) im sechsten Anstrich wird die Angabe "DIN 51130" gestrichen und durch die Angabe "DIN 51130:2014- 02" ersetzt.

2. Im Anhang 2 wird in der Tabelle in Zeile 2.3 das Wort "Speisefabrikation" gestrichen und durch das Wort "Speiseeisfabrikation" ersetzt.

3. Im Anhang 2 wird in der Fußnote *) die Angabe "GUV-I 5827" gestrichen und durch die Angabe "DGUV Information 207-006" ersetzt.

4. Im Anhang 2 in der Tabelle in Zeile 5.2 wird das Wort "Kutterraum" gestrichen durch das Wort "Kuttlerraum" ersetzt.

5. Im Anhang 2 in der Tabelle in Zeile 11.4 werden die Wörter "Fleisch- und Wurst, verpackte" gestrichen und durch die Wörter "Brot- und Backwaren, unverpackte" ersetzt.

ASR 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
(GMBl. Nr. 1 vom 25.01.2017 S. 8)

- Bek. d. BMAS v. 15.12.2016 - IIIb4 - 34602 - 9 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" bekannt.

Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (GMBl 2007, S. 902), zuletzt geändert mit GMBl 2014, S. 286, wird wie folgt geändert:

1. Die Vorbemerkung (Absätze 1 bis 4) wird wie folgt gefasst:

alt neu
Gemäß § 7 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten bekannt:

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA)

ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

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