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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"

Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 398)



Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" bekannt.

Die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (GMBl 2012, S. 663), zuletzt geändert mit GMBl 2016, S. 442, wird wie folgt geändert:

1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeithygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.

c) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort "Verordnungen" durch das Wort "Verordnung" ersetzt.

2. Im Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird die Angabe "Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"" durch die Angabe "Anhang A3.4/7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"" ersetzt.

3. Die Überschrift des Anhangs "Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"" wird durch "Anhang A3.4/7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"" ersetzt.

ID: 17/1155

. Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"

Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 398)



Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" bekannt.

Die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" (GMBl 2013, S. 910) wird wie folgt geändert:

1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.

c) In Absatz 3 wird das Wort "Verordnungen" durch das Wort "Verordnung" ersetzt.

2. Der Punkt 1 "Zielstellung" Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen in § 3a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 1.2 Absätze 1 und 3 und 3.1 Absätze 1 und 2 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung. "Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen in § 3a Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 1.2 und 3.1 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung."

ID: 17/1156

. Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"

Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 398)



Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" bekannt.

Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (GMBl 2013, S. 334), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 7, wird wie folgt geändert:

1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.

2. In Punkt 5.1 "Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen" Absatz 7 wird die Angabe "ASR A3.4/3" durch die Angabe "ASR A3.4/7" ersetzt.

ID: 17/1157

. Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A1.5/1,2 "Fußböden"

Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 398)



Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.5/1,2 "Fußböden" bekannt.

Die ASR A1.5/1,2 "Fußböden" (GMBl 2013, S. 348), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 7, wird wie folgt geändert:

1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort "Arbeitshygiene" durch das Wort "Hygiene" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird das Wort "gegeben" durch das Wort "gemacht" ersetzt.

c) In Absatz 3 wird das Wort "Verordnungen" durch das Wort "Verordnung" ersetzt.

2. In Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird nach Absatz 2 folgender Hinweis eingefügt:

"Hinweis:
Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" eingefügt."

ID: 17/1158

. Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"

Vom 30. Juni 2017
(GMBl. Nr. 22 vom 05.07.2017 S. 399)



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