Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk Arbeits- und Sozialrecht, SGB

Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2025

Vom 5. Dezember 2025
(BGBl. I vom 10.12.2025 Nr. 315)
Gl.-Nr.: 8232-54-24


Archiv: 2021 2022 2023 2024

Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 423) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2026 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2026

1. in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
a) von Entgeltpunkten in Beiträge 9 661,5840,
b) von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte 0,0001035027,
2. in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
a) von Entgeltpunkten in Beiträge 12 830,1680,
b) von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0000779413.


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.12.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion