2.11 Fanggerüste

B9 (07/2008)

Wenn aus arbeitstechnischen Gründen, z.B. Arbeiten an der Absturzkante einer Fläche mit nicht mehr als 20 Grad Neigung, kein Seitenschutz verwendet werden kann, müssen stattdessen z.B. Fanggerüste angebracht werden, die ein Auffangen abstürzender Personen gewährleisten.

Größte zulässige Stützweite von Gerüstbrettern oder -bohlen aus Holz als Belagteile in Fanggerüsten

Bohlen-
breite
Absturz-
höhe
Größte zulässige Stützweite (m)
für doppelt gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von für einfach gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von
cm m 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm
20 1,0 1,5 1,8 2,1 2,6 - 1,1 1,2 1,4
1,5 1,3 1,6 1,9 2,2 - 1,0 1,1 1,3
2,0 1,2 1,5 1,7 2,0 - - 1,0 1,2
2,5 1,2 1,4 1,6 1,8 - - 1,0 1,1
3,0 1,1 1,3 1,5 1,7 - - - 1,1
24 1,0 1,7 2,1 2,5 2,7 1,0 1,2 1,4 1,6
1,5 1,5 1,8 2,2 2,5 - 1,1 1,2 1,4
2,0 1,4 1,6 2,0 2,2 - 1,0 1,2 1,3
2,5 1,3 1,5 1,9 2,1 - 1,0 1,1 1,2
3,0 1,2 1,4 1,8 1,9 - - 1,0 1,2
28 1,0 1,9 1,9 2,7 2,7 1,1 1,3 1,5 1,7
1,5 1,7 2,0 2,5 2,7 1,0 1,2 1,4 1,6
2,0 1,5 1,8 2,2 2,5 1,0 1,1 1,3 1,4
2,5 1,4 1,7 2,0 2,3 - 1,0 1,2 1,4
3,0 1,3 1,6 2,0 2,1 - 1,0 1,1 1,3


Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4420-1

DIN EN 12811-1

Betriebssicherheitsverordnung


2.12 Schuttrutschen

B 83 (10/2006)


Aufbau

 


Verwendung

Flachdachbefestigung

Schrägdachbefestigung

Brüstungsbefestigung

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGV D8 "Winden, Hub- und Zuggeräte"


2.13 Schutznetze

B 42 (07/2010)


Auffangmetze bei 0 bis 20°
geneigten Flächen
Absturzhöhe (H):< 1,0< 3,0< 6,0 Meter
Mindestfangbreite (b): ≥ 2,0> 2,5 ≥ 3,0 Meter


Beim Einsatz von Schutznetzen als Absturzsicherung ist Folgendes zu beachten:

 


Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 179 "Einsatz von Schutznetzen"

DIN 1263 Teil 1 und 2


2.14 Steigleitern/ Steigeisengänge

B 66 (07/2010)

Steigeinrichtungen

Steigschutz

Gitterrostbuhnen

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

BGI 691 "Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen im Schornsteinbau"

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGI 778 "Turm- und Schornsteinbau"

BGR 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"

Betriebssicherheitsverordnung


2.15 Anlegeleitern

B 22 (07/2010)

 

Prüfungen

Zusätzliche Hinweise für mehrteilige Anlegeleitern

Zusätzliche Hinweise für Gebäudereinigerleitern

Zusätzliche Hinweise für Arbeitsplätze auf Anlegeleitern

Zusätzliche Hinweise für Leitern als Verkehrswege

Ausnahme:
Der Einbau von Treppen in Schächten und Gerüstinnenleitern ist nicht möglich.

Weitere Informationen:

BGV D36 "Leitern und Tritte"

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN EN 131-1 und 2

Betriebssicherheitsverordnung

TRBS 2121, Teil 2


2.16 Fassadengerüste

B 45 (07/2008)


Allgemeines

Montage

Arbeitsgerüst nach EN 12811-1
Breitenklasse W 06
Lastklasse 3
Gleichmäßig verteilte Last max. 2,00 kN/m2
Datum der Prüfung

Gerüstbaubetrieb Jedermann
12345 Irgendwo Tel. 1234 123456


Verankerung

Belag

Seitenschutz

Prüfung

Benutzung

Lastklassen der Arbeitsgerüste

Lastklasse Gleichmäßig verteilte Last kN/m2
1 0,75
2 1,50
3 2,00
4 3,00
5 4,50
6 6,00


Breitenklasse/ Breite w der Gerüstlage in m

W06 0,6 < w < 0,9
W09 0,9 < w < 1,2
W1,2 1,2 < w < 1,5
W1,5 1,5 < w < 1,8
W1,8 1,8 < w < 2,1
W 2,1 2,1 < w < 2,4
W2,4 2,4 < w


Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

TRBS 1203 "Befähigte Person"

BGI 663 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4420-1 und 3

DIN EN 12811-1


2.17 Gerüste für den Schornsteinbau

B 65 (07/2010)


Konsolgerüste

Tabelle 1 - Lastklassen der Arbeitsgerüste

Lastklasse Gleichmäßig verteilte Last kN/m2
1 0,75
2 1,50
3 2,00
4 3,00
5 4,50
6 6,00


Tabelle 2 - Zulässige Belastungen und erforderliche Drahtseildurchmesser bei Schornstein-Konsolgerüsten

Schornstein-
außenumfang
m

Drahtseildurchmesser bei Schornsteinen aus

Zulässige Verkehrslast des Konsolgerüstes kN

Mauerwerk
mm
min.
Stahlbeton
mm
min.
Stahl
mm
min.
bis 6 10 10 10 6
bis 15 10 12 12 10,5
bis 25 12 14 14 15
bis 44 14 16 18 18
bis 63 14 18 20 18
bis 78 16 20 22 18


Die Drahtseile sind an jeder Verbindungsstelle bei Seildurchmessern 10 mm und 12 mm mit mindestens fünf, sonst mit sechs Drahtseilklemmen nach DIN 1142 oder gleichwertigen Verbindungsmitteln zu verbinden und mit Holzkeilen so zu spannen, dass sie gegen Abrutschen gesichert sind. Für eckige Schornsteine gelten besondere Bestimmungen.

Tabelle 3 - Mindestabmessungen von Gerüstbrettern/- bohlen bei Arbeitsgerüsten

Lastklasse Brett- oder Bohlenbreite

cm

Brett- oder Bohlendicke cm
3,0 3,5 4,0 4,5 5,0
zul. Stützweite in m
1,2,3 20 1,25 1,50 1,75 2,25 2,50
  24 und 28 1,25 1,75 2,25 2,50 2,75
4 20 1,25 1,50 1,75 2,25 2,50
  24 und 28 1,25 1,75 2,00 2,25 2,50
5 20, 24, 28 1,25 1,25 1,50 1,75 2,00
6 20, 24, 28 1,00 1,25 1,25 1,50 1,75

 

Trägergerüste

Prüfung

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

BGI 778 "Turm- und Schornsteinbauarbeiten

BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"

BGR 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Betriebssicherheitsverordnung


2.18 Schutzdächer

B 46 (10/2006)

Gefahrenbereiche in der Nahe turmartiger Bauwerke oder hoher gelegener Arbeitsplatze so absperren, dass unbewusstes Betreten verhindert wird. Lasst sich der Gefahrenbereich nicht absperren: Schutzdächer oder Schutznetze vorsehen. Sie sind anzubringen ...

... außerhalb der Baustelle:

... innerhalb der Baustelle:

Schutzdächer

 

Schutznetze

Weitere Informationen

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4420-1

BGI 778 "Turm- und Schornsteinbau"

Betriebssicherheitsverordnung


2.19 Personenförderkörbe

B 67 (07/2010)

 

 

Prüfungen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D8 "Winden, Hub- und Zuggeräte"

BGV D6 "Krane"

BGR 159 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel"

BGI 778 "Turm- und Schornsteinbau"


2.20 Arbeitskörbe/ Arbeitssitze/ Arbeitsbühnen

B 68 (07/2010)
 

 
Im Gegensatz zu Fassadenbefahranlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden Arbeitskörbe, -sitze und -bühnen vorübergehend eingesetzt, z.B. für Montagen.

Ausnahme: Bei Arbeitsbühnen mit mindestens sechs Aufhängungen in turmartigen Bauwerken kann auf das Sicherungsseil verzichtet werden, wenn beim Einsatz von Klemmbackengeräten (z.B. Greifzügen) als Hebezeuge zusätzlich Blockstoppgeräte verwendet werden.


Prüfungen

Zusätzliche Hinweise bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten

 


Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D8 "Winden, Hub- und Zuggeräte"

BGV D6 "Krane"

BGR 159 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel"

BGI 778 "Turm- und Schornsteinbau"


2.21 Lastaufnahmemittel im Hochbau

B 69

 
 

Lastaufnahmemittel allgemein

Prüfung

Steinkörbe (1)

Zangen, Klemmen (2)

Steingabeln (3)

Köcher für Langmaterialien (6)

Mörtelcontainer (4)

Steingreifer (7)

Einseilgreifer (5)

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

DIN EN 13155 Krane - Lose Lastaufnahmemittel


2.22 Gleit- und Kletterschalungen

B 70 (10/2006)

 

Radius des Gefahrbereichs um die jeweiligen Arbeitsplatze

jeweilige Höhe h
der baut. Anlage (m)
erfordert. Radius
abhängig von h
erforderl. Mindestradius
in m
h bis 100 h/5 12,50
h>100 bis 150 h16 20,00
h>150 bis 200 h17 25,00
h>200 h18 30,00

Beispiel: Bei einer Bauwerkshöhe von 102 m beträgt der erfordert. Radius h/6 = 17 m. Es ist jedoch der Mindestradius von 20 m einzuhalten.



Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4420-1

BGI 778 "Turm- und Schornsteinbauarbeiten"

BGR 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

Betriebssicherheitsverordnung


3. Persönliche Schutzausrüstungen

3.1 Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

C 43 (07/2010)


Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz sind zu benutzen, wenn

PSa gegen Absturz können benutzt werden

Dabei ist Folgendes zu beachten:


 

 

 
Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

BGR 199 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"

BGI 870 "Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte"

BGI 515 "Persönliche Schutzausrüstungen"

BGG 906 "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSa gegen Absturz"


4. Arbeitsverfahren

4.1 Anschlagen von Lasten

D 36 (10/2006)

 

 

 

Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Seilen

Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Ketten

Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Hebebändern

Ablegereife von Drahtseilen bei sichtbaren Drahtbrüchen (6)

Seilart Anzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von
  3d 6d 30d
Litzenseil 4 6 14
Kabelschlagseil 10 15 40


Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

MB "Gebrauch von Hebebändern aus synthetischen Fasern"


4.2 Abbruch von Türmen, Schornsteinen und Silos

D 71 (07/2010)

 

 

Tabelle (2): Radius des Gefahrbereichs um die jeweiligen Arbeitsplätze

jeweilige Höhe h der baulichen
Anlage (m)
erforderlicher Radius abhängig
von h
erforderlicher Mindestradius
in m
h bis 60 h/5 8,00
h > 60 bis 100 h/5 12,50
h > 100 bis 150 h/6 20,00
h > 150 bis 200 h/7 25,00
h > 200 h/8 30,00

 
Vorsorgeuntersuchungen

Zusätzliche Hinweise für das Abtragen gemauerter Schornsteine

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 18459

BGI 778 "Turm- und Schornsteinbau"

BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"


ENDE

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