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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 675 - Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 06/1995; 10/2008)



redak. Hinweis:
vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 3.7 Lärm

nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

1 Einleitung

Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06. März 2007 [ 1], die zwei europäische Arbeitsschutzrichtlinien [ 2, 3] in nationales Recht umsetzt, wird der Unternehmer verpflichtet, ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen (§ 7 (5)), wenn die Lärmbelastung den Lärmexpositionspegel LEX,8h von 85 dB(A) bzw. den Spitzenschalldruckpegel von LpCpeak von 137 dB überschreitet. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmminderungsprogrammes bestand auch schon nach der inzwischen zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Lärm" vom Januar 1990 [ 4], allerdings erst ab einem Beurteilungspegel von 90 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel von 140 dB.

Durch das Lärmminderungsprogramm soll die Lärmexposition - an bestehenden Arbeitsplätzen reduziert werden, die Arbeitsbedingungen dem Stand der Lärmminderungstechnik angepasst und Lärmgefährdungen der Beschäftigten nach Möglichkeit vermieden werden. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung enthält jedoch keine weiteren Hinweise zur Ausgestaltung eines Lärmminderungsprogramms. Auch die UVV "Lärm" nannte in den Durchführungsanweisungen nur beispielhaft einige Bestandteile eines Lärmminderungsprogrammes:

Da die inhaltliche Ausgestaltung dieser Punkte viele Fragen aufwirft, wurde bereits 1995 ein Lärmschutz-Arbeitsblatt erstellt, das sich auf die UVV "Lärm" (§ 6) bezog. Zur Anpassung an die neuen Regelungen der LärmVibrationsArbSchV [ 1], z.B. bezüglich der Messtechnik und der zu berücksichtigenden Auslösewerte, war jedoch eine Überarbeitung erforderlich.

In diesem Lärmschutz-Arbeitsblatt werden alle wesentlichen Schritte zur Erstellung eines umfassenden Lärmminderungsprogramms in Form einer Handlungsanleitung beschrieben, ohne diese Schritte und die entsprechende Vorgehensweise festschreiben zu wollen. So kann es durchaus sinnvoll sein, von dieser Beschreibung abzuweichen oder nur einzelne Schritte auszuführen. Beispielsweise sind keine aufwändigen messtechnischen Analysen an einer Maschine erforderlich, wenn ohnehin die Anschaffung einer neuen Maschine geplant ist und damit bestehende Lärmprobleme möglicherweise gelöst werden können. Auch für ortsveränderliche Lärmbereiche, z.B. an fahrbaren Arbeitsmaschinen auf Baustellen, sind in der Regel nur einzelne Teile dieser Handlungsanleitung anwendbar.

Zur übersichtlichen Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte, von den Mess- und Analyseergebnissen bis hin zu den geplanten Maßnahmen und Umsetzungsterminen werden in den Anhängen dieses Lärmschutz-Arbeitsblattes entsprechende Formblätter angeboten und Beispiele von schon realisierten Lärmminderungsprogrammen vorgestellt.

2 Arbeitsschritte

Die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Lärmminderungsprogramms bedeutsamen Arbeitschritte sind in Bild 1 zusammengestellt. Die einzelnen Schritte werden hier zunächst kurz umrissen, um damit einen Überblick über die mit dem Lärmminderungsprogramm verbundenen Aufgaben zu geben. In den folgenden Abschnitten werden dann weitere Einzelheiten zur Durchführung dieser Aufgaben beschrieben.

Bild 1: Arbeitsschritte zur Erstellung eines Lärmminderungsprogramms

In Bild 1 wird zwischen den Arbeitsschritten im Rahmen der Gefährdungsanalyse (Ermittlung von Lärmbereichen) und den Schritten bei der Aufstellung des Lärmminderungsprogramms unterschieden. So gilt es zunächst zu prüfen, ob einer der oberen Auslösewerte entsprechend einem Lärmexpositionspegel LEX,8h von 85 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel LpCpeak von 137 dB erreicht oder überschritten wird. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse sollten sich dann Lärmbereiche festlegen und entsprechend kennzeichnen lassen. Da die Aufstellung eines Lärmminderungsprogramms erst bei Überschreitung von einem der oberen Auslösewerte gefordert ist, muss man genau genommen noch untersuchen, ob das für die hier ermittelten Lärmbereiche zutrifft. Der Einfachheit halber empfiehlt es sich jedoch, nach der Ermittlung eines Lärmbereiches hierfür ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen, da jeder Betrieb ein Interesse daran haben sollte, Lärmbereiche und die damit verbundenen zusätzlichen Verpflichtungen und Kosten zu vermeiden.

Als erster Schritt im Rahmen der Aufstellung des Lärmminderungsprogramms ist in Bild 1 die Ermittlung von Lärmschwerpunkten angegeben. Dabei soll zunächst festgestellt werden, in welchen Betriebsbereichen und an welchen Maschinen unter Berücksichtigung der Lärmexposition und der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter die größten Lärmprobleme bestehen, um bei den folgenden Aktivitäten zunächst hier anzusetzen.

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