![]() |
zurück | ![]() |
| Lfd.-Nr. | Anforderungen | M = manuell
a = auto- |
Nasslack | Pul- ver- lack |
Flock | Prü- fung durch |
Art der Prü- fung |
Erst- prüfung |
Wieder- kehrende Prü- fungen |
Bemerkungen | |||
| ent- zünd- bar |
schwer ent- zünd- bar |
nicht ent- zünd- bar |
ent- zünd- bar |
ent- zünd- bar |
|||||||||
| 6.3.3 | Sprühbereich/ Hochspannungsversorgung | ||||||||||||
| 6.3.3.1 | Unbefugtes Einschalten der Hochspannungsversorgung:
Die Hochspannungsversorgung muss gegen unbefugtes Einschalten gesichert sein. Das Ausschalten muss jederzeit möglich sein. |
M | |||||||||||
| A | B-L C-L D-L |
B-L C-L D-L |
B-NL | B-P C-P |
B-F C-F |
EFK/ BP |
FU | X | wöchentlich | ||||
| 6.3.3.2 | Optisches/akustisches Signal bei Anliegen der
Hochspannung: An allen Türen und Öffnungen des Sprühbereiches, an denen die Gefahr der Berührung von hochspannungsführenden Teilen besteht, muss das Anliegen der Hochspannung durch ein optisches oder akustisches Signal angezeigt werden. Jeder für die Bediener vorgesehene Zugang zum Sprühbereich ist so zu sichern, dass im Falle des Öffnens die Hochspannung abgeschaltet wird. Andere Öffnungen des Sprühbereiches, durch die hochspannungsführende Teile berührt oder durch Einsteigen erreicht werden können, sind so verschließbar einzurichten, dass sie nur mit Schlüssel oder Werkzeug zu öffnen sind. Es muss eine Verriegelung der Hochspannungsversorgung vorhanden sein, die verhindert, dass Personen gefährdet werden. |
M | |||||||||||
| A | C-L D-L |
C-L D-L |
B-NL | C-P | C-F | EFK/ BP |
SI/ FU |
X | wöchentlich | ||||
| 6.3.3.3 | Schutz gegen direktes Berühren:
Befinden sich freiliegende Teile der Hochspannungsversorgung außerhalb des Sprühbereiches oder einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte, muss ein vollständiger Schutz gegen direktes Berühren vorhanden sein. Zusätzlich muss durch geeignete Maßnahmen verhindert sein, dass Personen oder Gegenstände aufgeladen werden können. |
M | X | X | BP | SI | X | wöchentlich | |||||
| A | B-L C-L D-L |
B-L C-L D-L |
B-NL | B-P C-P |
B-F C-F |
BP | SI | X | |||||
| 6.3.3.4 | Hochspannungsführende Teile außerhalb des Sprühbereichs:
Hochspannungsführende Teile des Sprühsystems außer- halb des Sprühbereiches müssen so verlegt sein, dass personengefährdende Entladungen nicht auftreten können. |
M | X | X | X | BP | FU | X | wöchentlich | Zu den hochspannungsführenden Teilen können z.B. die Beschichtungsstoff- Versorgungsleitung und nicht abgeschirmte Hochspannungskabel gehören. | |||
| A | X | X | X | X | X | BP | FU | X | |||||
| 6.3.3.5 | Mindestabstände:
Der Mindestabstand in Luft zwischen hochspannungsführenden Teilen und geerdeten Teilen darf 0,25 cm/kV nicht unter- schreiten. Diese Mindestabstände gelten nicht für den Abstand zwischen elektrostatischer Sprühvorrichtung und Werkstück sowie für die konstruktionsbedingten Abstände der Sprühvorrichtungen. |
M | Gegebenenfalls auftretende Oberflächenentladungen | ||||||||||
| A | X | X | X | X | X | BP | ME/ FU |
X | jährlich | an der Sprühvorrichtung können die Mindestabstände beeinflussen. | |||
| 6.3.4 | Erdung | ||||||||||||
| 6.3.4.1 | |||||||||||||
(Stand: 15.08.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion