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BGI 847 / DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/445)
(Ausgabe 04/2003)
neu: BGI 847 / DGUV Information 205-003 - Ausgabe 11/2014
Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung des Fachausschusses "Nahrungs- und Genussmittel" der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erarbeitet und wird von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten herausgegeben.
Diese BG-Information wurde unter der Bestell-Nummer BGI 847 in das Sammelwerk des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgenommen.
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Vorschriften und Regeln zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Vorbemerkung
Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Der Unternehmer trägt jedoch die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe in seinem Betrieb.
Die Verkaufsstättenverordnung sowie die Industriebaurichtlinie fordern die Bestellung von Brandschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen. Darüber hinaus kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, zur Unterstützung des Unternehmers einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Diese BG-Information gibt unter Berücksichtigung der Aufgaben Empfehlungen zur Ausbildung und Qualifikation von Brandschutzbeauftragten.
Im Allgemeinen werden die Belange des betrieblichen Brandschutzes im Aufgabenbereich einer Sicherheitsfachkraft angesiedelt sein.
1 Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes/einer Organisation, z.B. Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter, in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben beraten und unterstützen:
2 Qualifikation des Brandschutzbeauftragten
Zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich bestellt werden, wer zu einem der nachfolgend aufgeführten Personenkreise gehört:
3 Ausbildung des Brandschutzbeauftragten
3.1 Allgemeine Voraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollte eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung sein.
3.2 Dauer der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung sollte mindestens betragen:
Eine Lehreinheit (LE) umfasst 45 Minuten. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann vorgesehen werden. Sie ist in der vorstehend genannten Ausbildungsdauer mit eingeschlossen.
Je nach Größe, Art und Umfang der Gefährdung der von den Brandschutzbeauftragten zu betreuenden Betriebe können zusätzliche Ausbildungsabschnitte erforderlich sein.
3.3 Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollte der Muster-Lehrplan nach Tabelle 1 sowie die nachfolgend dargestellten Lehrinhalte zu Grunde gelegt werden.
Tabelle 1: Muster Lehrplan
Muster-Lehrplan zur Ausbildung des Brandschutzbeauftragten | ||
Lfd. Nr. | Themen | Umfang |
1 | Rechtliche Grundlagen | 5 - 10 % |
2 | Brandlehre | 5 - 10 % |
3 | Brandrisiken | 10 - 20 % |
4 | Baulicher Brandschutz | 5 - 15 % |
5 | Anlagentechnischer Brandschutz | 15 - 20 % |
6 | Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung | 5 - 15 % |
7 | Organisatorischer Brandschutz | 10 - 20 % |
8 | Behörden, Feuerwehren, Versicherer | 5 - 10 % |
9 | Abschlussprüfung | 5 - 15 % |
Entsprechend der Ausbildungsdauer, der Zielgruppe sowie der Vorkenntnisse können die Themenblöcke in dem angegebenen Rahmen verkürzt oder erweitert werden. Zusätzlich können branchenspezifische Schwerpunkte gesetzt werden.
Lehrinhalte für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten | Anhang |
1 Grundlagen
2 Brandlehre
3 Brandrisiken
4 Baulicher Brandschutz
5 Anlagentechnischer Brandschutz
6 Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
7 Organisatorischer Brandschutz
8 Behörden, Feuerwehren, Versicherer
9 Abschlussprüfung
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ENDE | ![]() |
(Stand: 09.12.2022)
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