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4.3.12 Schutzkleidung für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

Schutzkleidung bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen dient zum Schutz gegen elektrische Körperdurchströmung und teilweise auch gegen Einwirkung eines Störlichtbogens. Sie muss DIN VDE 0680 Teil 1 "Körperschutzmittel, Schutzvorrichtungen und Geräte zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1000V; Isolierende Körperschutzmittel und isolierende Schutzvorrichtungen" entsprechen. Für Schutzanzüge begrenzt sich jedoch der Anwendungsbereich auf Anlagen bis 500 V~ und 750 V =.

4.3.13 Antistatische Schutzanzüge

Die Aufladung von Personen in aufladbarer Kleidung kann im Allgemeinen durch das Tragen ableitfähiger Schuhe verhindert werden. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass sich die Kleidung elektrostatisch auflädt; deshalb darf der Oberflächenwiderstand 5 x 109 Ω bei homogenen Materialien nicht überschreiten. Das Ausziehen derartiger Kleidungsstücke kann jedoch zu zündauslösenden Entladungen führen und ist deshalb in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1, 20 sowie in Zone 21 bei Stoffen mit einer Mindestzündenergie < 3 mJ nicht zulässig.

Hinweis: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass antistatische Schutzanzüge keinen Schutz gegen Brand- oder Explosionsauswirkungen bieten.

Siehe auch

4.3.14 Kontaminationsschutzanzüge

(Kontamination mit radioaktivem Material)

Kontamination liegt vor, wenn eine Person oder ein Gegenstand mit radioaktivem Stoff verunreinigt ist. Der radioaktive Stoff haftet auf der Haut oder der Kleidung. Kontaminationsschutzanzüge bieten Schutz gegen Kontamination durch radioaktive Stäube, Flüssigkeiten oder Gase. Sie bieten jedoch keinen Schutz vor radioaktiver Strahlung.

Zur Ausführung kommen unbelüftete Schutzanzüge mit oder ohne Möglichkeit, Atemschutz zu tragen, unbelüftete Schutzanzüge mit belüfteter Sichthaube und fremdbelüftete Schutzanzüge. Die Auswahl der erforderlichen Schutzanzüge hängt von der Art der Einwirkung ab.

Abb. 7: Beispiel für einen Kontaminationsschutzanzug (unbelüftet, mit Atemschutz)

Siehe auch

4.3.15 Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz (Einwegkleidung)

Diese Einwegkleidung kann über der Arbeits- oder Schutzkleidung getragen werden. Sie wird nach der Kontamination mit Schmutz oder Gefahrstoffen nicht gereinigt, sondern entsorgt. Man bezeichnet diese Schutzkleidung auch als Einwegkleidung. Zur Ausführung kommen hauptsächlich Kombinationen mit oder ohne Kapuze. Als Material werden zur Zeit Vlies oder Folie verwendet. Es handelt sich um Fasern, die mechanisch verschlungen und anschließend im Spezialverfahren verfestigt werden. Dabei gibt es luftdurchlässige oder flüssigkeitsdichte Materialien. Der Anwender sollte genau angeben, gegen welche Einwirkungen die Schutzkleidung eingesetzt werden soll.

Abb. 8: Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz

4.3.16 Schutzkleidung im medizinischen Bereich

Schutzkleidung im medizinischen Bereich hat die Aufgabe zu verhindern, dass die Kleidung (auch Berufs- oder Arbeitskleidung) der Versicherten mit Mikroorganismen kontaminiert wird und durch Verschleppen unkontrollierbare Gefahren entstehen. Sie ist geeignet, wenn sie

Im allgemeinen ist aus Gründen der besseren Reinigung und Desinfektion der Hände und Unterarme kurzärmelige Schutzkleidung zweckmäßig. In besonderen Bereichen, z.B. auf Infektionsstationen, im Operationssaal und in mikrobiologischen Laboratorien kann zum Schutz vor Infektionen auch langärmelige Schutzkleidung mit Handschuhen, die zusammen vollständig die Haut bedecken, zweckmäßig sein.

Es können auch Schürzen zum Einsatz kommen, sofern die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Schutzkleidung ist vor dem Betreten von Aufenthaltsräumen, insbesondere von Speiseräumen, abzulegen. Getragene Schutzkleidung und Privat- bzw. Berufskleidung sind getrennt aufzubewahren. Für die Desinfektion, Reinigung und Instandhaltung der Schutzkleidung hat der Unternehmer zu sorgen; siehe Abschnitt 7.

Siehe auch E DIN EN 533.

4.3.17 Wetterschutzkleidung

Diese Schutzkleidung soll den Träger gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte bis -5 °C schützen. Das Schutzziel ist die Gesundheit des Trägers. Die Kleidung muss so ausgeführt sein, dass sie den Thermoregulationsprozess des menschlichen Körpers unterstützt. Dazu gehört eine möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtheit.

Abb. 9: Ausführungsbeispiel eines Wetterschutzanzuges

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