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| ¢ Türen und Tore | ||
| → In unmittelbarer Nähe von Toren, die vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, Türen für den Fußgängerverkehr vorsehen | ||
| → Nur Pendeltüren und -tore aus durchsichtigem Material oder mit Sichtfenster einsetzen; Material bzw. Fenster durchsichtig erhalten, ggf. austauschen | ||
| → Siehe auch Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017 | ||
| Rechtsgrundlagen und Informationen: | ||
| ¢ Laderampen | ||
| → Breite mindestens 0,80 m | ||
| → Mindestens ein Abgang von der Rampe; ab 20 m Länge in jedem Endbereich einer | ||
| → Siehe auch Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017 | ||
| Rechtsgrundlagen und Informationen:
§ 32 BGV A1; § 21 ArbStättV |
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| ¢ Treppen | ||
| ¢ Steigleitern, Steigeisengänge | ||
| → Siehe Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017 | ||
| ¢ Rettungswege, Notausgänge | ||
| → Fluchtweglänge max. 35 m (Luftlinie), bei besonderer Gefährdung kürzer (Abschnitt 2 ASR 10/1); siehe auch Abbildung 11 | ||
| → Siehe auch Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017 | ||
| 2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten | ||
| ¢ Stolperstellen | ||
| → Stolperstellen (z.B. Schäden, herumliegende Gegenstände) sofort beseitigen bzw. melden und absperren | ||
| → Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen tritt- und kippsicher sowie bodengleich abdecken (Abschnitt 1.3 ASR 8/1) | ||
| → Bewegungsfläche am Arbeitsplatz nicht unter 1,5 m2 einengen, Mindestbreite von 1 m einhalten | ||
| → Gitterroste gegen Abheben und Verschieben sichern (BGI 588) | ||
| → Siehe auch Abschnitt 2.3 Merkblatt a 017 | ||
| Zusätzliche Rechtsgrundlagen und Informationen:
§ 8 Abs. 1 ArbStättV; ASR 8/1; § 20 Abs. 1 BGV A1; Merkblatt T 038 |
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W14 Warnung vor Stolpergefahr

| ¢ Rutschgefahr durch Auslaufen von flüssigen oder pastösen Rohstoffen oder Produkten | ||
| → Nachtropfen vermeiden, Auffangvorrichtungen vorsehen | ||
| → Bei Zuführung des flüssigen Rohproduktes über Schlauchleitung Befestigungsmöglichkeit am Kesselrand vorsehen | ||
| → Überfüllen vermeiden (z.B. durch voreingestellte Mengen) | ||
| → Fußbodenbelag mit ausreichendem Verdrängungsraum und ausreichender Rutschhemmung verwenden (BGR 181; BGI 643) | ||
| → Regelmäßig reinigen, Fußböden trocken und sauber halten (Reinigungsplan erstellen) | ||
| → Verunreinigungen von Fußböden unverzüglich beseitigen | ||
| → Lösemittel nur in Ausnahmefällen und zur Reinigung kleiner Teilabschnitte verwenden; dabei sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen notwendig (z.B. Lüftung und das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen) | ||
| Zusätzliche Rechtsgrundlagen und Informationen:
§ 8 Abs. 1 ArbStättV; ASR 8/1; § 20 Abs. 1 BGV A1; Merkblatt T 038 |
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W28 Warnung vor Rutschgefahr
| 2.4 Absturz | ||
| ¢ Im Fußboden versenkte Beschickungsöffnungen für Behälter | ||
| → Versenkte Beschickungsöffnungen gegen Hineinstürzen sichern (z.B. mit Umwehrungen oder Rosten) (§ 33 Abs. 2 BGV A1; § 12 Abs. 2 ArbStättV; ASR 12/1-3) | ||
| → Siehe auch Abschnitt 2.4 Merkblatt a 017 | ||
| 2.5 Enge Räume | ||
| ¢ Arbeiten in Behältern und engen Räumen | ||
| → Schutzmaßnahmen schriftlich in Arbeitserlaubnisschein (Abbildung 3) festlegen (Abschnitt 5.3 BGR 117) | ||
| → Maßnahmen durch Aufsichtführenden kontrollieren lassen | ||
| → Behälter und Räume vor Arbeitsbeginn entleeren und reinigen (Abschnitt 6.1 BGR 117) | ||
| → | ||
(Stand: 21.08.2023)
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