![]() |
zurück | ![]() |
| 4.3 Transportmittel
Zu Transportmitteln zählen Flurförderzeuge, Krane, Hebezeuge, Stetigförderer (z.B. Förderbänder, Schneckenförderer) |
||
| ¢ Quetschstellen, Einzugstellen | ||
| → Sicherheitsabstand von 0,5 m zwischen kraftbewegten äußeren Teilen von Kranen, Stetigförderern (z.B. Förderbänder) zu Teilen der Umgebung einhalten ( § 11 BGV D6; §§ 5, 19 VBG 10) | ||
| → Gefahrstellen vermeiden, die durch das Umlaufen des Zug- oder Tragorgans oder durch die Bewegung von Schubelementen an Stetigförderern entstehen ( § 5 VBG 10) oder sichern | ||
| → Kraftbetriebene Bewegungen von Kranen durch selbsttätig wirkende Notendhalteinrichtungen begrenzen ( § 15 BGV D6) | ||
| Zusätzliche Rechtsgrundlagen und Informationen:
Anhang 1 Nr. 1.1.2 Maschinen-Richtlinie - hilfreich BGV D6; VBG 10; § 33 VBG 14 |
||
| ¢ Transport der Rohstoffe durch den Betrieb | ||
| → Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte möglichst über festverlegte Rohrleitungen transportieren | ||
| Rechtsgrundlagen und Informationen: | ||
| ¢ Anfahren, Aufprallen, Überfahren, Umkippen, Abstürzen | ||
| → Nur geeignete, ausgebildete und beauftragte Personen zum Führen von Flurförderzeugen einsetzen | ||
| → Unbefugtes Benutzen von Flurförderzeugen verhindern | ||
| → Prüfungen durch Sachkundige veranlassen | ||
| → Siehe auch Abschnitt 4.3 Merkblatt a 017 | ||
| Rechtsgrundlagen und Informationen:
§ 7, § 15 Abs. 1 Nr. 5 und § 37 Abs. 1 BGV D27; DIN EN 1726-1; DIN 15003 |
||
Abbildung 32: Rückhaltesystem für Gabelstaplerfahrer
Abbildung 33: Vor Verlassen des Gabelstaplers Schlüssel abziehen!

| 4.4 Unkontrolliert bewegte Teile | ||
| ¢ Kippende, herunterfallende oder rollende Teile usw. | ||
| → Teile stabilisieren (z.B. angekippte Behälter sichern), Schwerpunkt möglichst tief anordnen | ||
| → Unter Druck stehende Anlageteile vor dem Öffnen entspannen | ||
| → Schläuche, Schlauch- und Rohrleitungen vor dem Abklemmen entspannen und entleeren | ||
| → Sicherheitstechnische Mittel verwenden, die rollende oder gleitende Teile auffangen (z.B. Fässer auf Fasspaletten legen oder durch Keile sichern) | ||
| → Standsicherheit von Stapeln und Regalen gewährleisten | ||
| → Zulässige Belastung deutlich erkennbar an Regalen anbringen | ||
| → Lagergut gegen Herabfallen sichern (z.B. Säcke im Kreuzverbund stapeln), zulässige Stapelhöhen einhalten | ||
| → Keine Gegenstände in der Brusttasche tragen, Arbeitskleidung ohne Brusttasche verwenden | ||
| → Siehe auch Abschnitt 4.4 Merkblatt a 017 | ||
| Rechtsgrundlagen und Information:
§ 34 Abs. 1, 2 BGV A1; ZH 1/428; Merkblatt T 019 |
||
Abbildung 34: Sicherung palettierter Ladeeinheiten

| ¢ Transport von Maschinen | ||
| → Hinweise in der Betriebsanleitung beachten | ||
| → Nur geeignete (zuvor festgelegte) Hebezeuge verwenden | ||
| → Vorhandene Anschlagpunkte verwenden | ||
| → Auf Schwerpunkt achten | ||
| → Gewicht berücksichtigen | ||
| ¢ Berstende und wegfliegende Teile | ||
| → Druckbehälter, Rohr- und Schlauchleitungen und andere unter Überdruck stehende Apparate und Bauteile in ordnungsgemäßem Zustand halten und regelmäßig prüfen (DruckbehV (jetzt BetrSichV) mit TRB und TRR; BGI 572) | ||
| ¢ Unter Druck austretende Medien (z.B. Gase, Flüssigkeiten) | ||
| → Bei Verwendung von Hochdruckreinigern, deren zulässiger Betriebsdruck 25 bar oder mehr beträgt oder bei denen das Druckförderprodukt * die Zahl 10 000 erreicht oder übersteigt, BGV D15 beachten, insbesondere: | ||
| → Nur unterwiesene Personen über 18 Jahre mit Strahlarbeiten beauftragen | ||
| → Bei handgeführten Flüssigkeitsstrahlern Gefahrenbereich absperren und Strahler mit Totmannschaltung verwenden | ||
| → | ||
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion