zurück

.

Zuordnung der Organischen Peroxide zu Gefahrgruppen nach § 3 Abs. 1  Anhang 2

siehe auch: Fassung 09/2017

1 Zuordnung organischer Peroxide

1.1 Organische Peroxide verpackt in zugelassenen Verpackungen (keine Verpackungen aus Metall) entsprechend der jeweiligen Verpackungsmethode nach der Gefahrgutverordnung Straße (GGVSI, Anlage a des ADR, einschließlich Großpackmittel (IBC) entsprechend Randnummer 2555 Anlage a des ADR.

Großpackmittel (IBC) aus Metall oder mit vollwandigem Metallgehäuse müssen über ausreichend dimensionierte Druckentlastungseinrichtungen verfügen und von der BAM zugelassen sein. Bezüglich Tanks siehe § 11 Abs. 12 dieser Unfallverhütungsvorschrift.

Bemerkung: In der GGVS, Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1998, BGBl. I S. 3993, Anlage a des ADR, sind gegenwärtig nicht alle in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Stoffe und Zubereitungen bereits gelistet; die in der Anlage a des ADR nicht genannten Stoffe und Zubereitungen dürfen nur mit Zustimmung der BAM befördert werden. Die Tabelle basiert auf der 11. überarbeiteten Fassung der "UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, Model Regulations, 1999, 2.5.3.2.4".

1.2 Organische Peroxide und Zubereitungen organischer Peroxide, die bisher als explosionsgefährlich im Sinne des Sprengstoffgesetzes festgestellt wurden.

2 Organische Peroxide in anderen Verpackungen als in Nummer 1.1 genannt. Solche Verpackungen sind z.B. Stahlfässer bis 200 1.

Die Bezeichnung der organischen Peroxide und der Zusatzstoffe folgt den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS).

S+ Stoff, in technisch reiner Form bzw. als Zubereitung, unterliegt dem Sprengstoffgesetz entsprechend Nummer 1.2. Die zugeordneten Gefahrgruppen nach Nummer 1.1 entsprechen den Lagergruppen nach der 2. SprengV, soweit sie bereits festgelegt wurden. In den Fällen, in denen noch keine Lagergruppenzuordnung erfolgte, sind die in Nummer 1.1 aufgeführten Lager-/Gefahrgruppen als vorläufig zu betrachten.
S++ Stoff bzw. Zubereitung ist möglicherweise explosionsgefährlich im Sinne des Sprengstoffgesetzes; § 2 Sprengstoffgesetz ist zu beachten. Die in Nummer 1.1 aufgeführten Gefahrgruppen sind als vorläufig zu betrachten und bedürfen einer Überprüfung.
N Zugelassen zur Beförderung in IBCs (siehe GOVS Anlage a und UN-Empfehlungen über die Beförderung gefährlicher Güter).
f.g. Kein Gefahrgut, freigestellt von der Klasse 5.2 der Gefahrgutvorschriften.

Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

1.1 Organische Peroxide verpackt in zugelassenen Verpackungen (keine Verpackungen aus Metall) entsprechend der jeweiligen Verpackungsmethode nach der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS), Anlage a des ADR, einschließlich Großpackmittel (IBC) entsprechend Randnummer 2555 Anlage a GGVS.

Gefahr-
gruppe
Organisches Peroxid Konzen-
tration (%)
Verdünnungs-
mittel
Typ a
(%)
Verdünnungs-
mittel
Typ B
(%) 1)
Inerter Feststoff
(%)
Was-
ser
Verpackungs-
methode
Kontroll-
tempe-
ratur
(°C)
Notfall-
tempe-
ratur
(°C)
UN- Nr. Risiken und Bemer-
kungen
II Acetylacetonperoxid < 42 > 48     > 8 OP7     3105 2)
III Acetylacetonperoxid < 32 als Paste         OP7     3106 20)
II Acetylbenzoylperoxid < 45 > 55       OP7     3105  
Ia, S+ Acetylcyclohexansulfonylperoxid < 82       > 12 OP4 - 10 0 3112 3)
III Acetylcyclohexansulfonylperoxid < 32   > 68     OP7 - 10 0 3115  
Ib tert-Amylhydroperoxid < 88 > 6     > 6 OP8     3107  
Ib tert-Amylperoxyacetat < 62 > 38       OP8     3107  
Ib, S+ tert-Amylperoxybenzoat < 100         OP5     3103  
Ib tert-Amylperoxy-2-ethylhexanoat < 100         OP7 +20 +25 3115  
Ib tert-Amylperoxy-2-ethylhecylcarbonat < 100         OP7     3105  
Ib tert-Amylperoxyneodecanoat < 77   > 23     OP7 0 + 10 3115  
Ib tert-Amylperoxypivalat < 77   > 23     OP5

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 13.09.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion