DGUV Grundsatz 309-011
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1 Anwendungsbereich
2 Anforderungen an beauftragte Beschäftigte
3 Begriffsbestimmung
4 Qualifizierung
4.1. Anforderung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
4.2. Inhalte der Qualifizierung
4.2.1 Mindestinhalte des theoretischen Teils der Qualifizierung
4.2.2 Mindestinhalte des praktischen Teils der Qualifizierung
4.3. Dauer der Qualifizierung
4.4. Prüfung
4.5. Wiederholung der Qualifizierung
5 Qualifikation der Ausbildenden, Auswahl des Orts für den praktischen Teil und Gruppengrößen
6 Beauftragung durch den Unternehmer oder die Unternehmerin
7 Einweisung an der Aufzugsanlage
8 Bezugsquellen
Anlage 1 Zertifikat
Anlage 2 Beauftragung