Regelwerk

DGUV Grundsatz 311-002
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Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Angebote der UV-Träger zur Einführung von AMS
2.1 Handlungshilfen
2.2 Beratung
2.3 Qualifizierung
3 Verfahren zur Begutachtung
3.1 Anfrage/Antrag
3.2 Prüfung der Voraussetzungen
3.3 Prüfung der Bestandsaufnahme bzw. des Selbstchecks
3.4 Begutachter/Begutachtungsteam
3.5 Vor-Begutachtung (Stufe-1-Begutachtung)
3.6 Vorbereitung der Begutachtung im Unternehmen
3.7 Begutachtung im Unternehmen (Stufe-2-Begutachtung)
3.7.1 Einführungsgespräch
3.7.2 Durchführung der Begutachtung
3.7.3 Abbruch der Stufe-2-Begutachtung
3.7.4 Abschlussgespräch
3.8 Bericht über die Begutachtung
3.9 Bescheinigung
3.10 Folgemaßnahmen nach der Bescheinigung
3.11 Wiederholungsbegutachtung
4 Kriterien für die Begutachtungsstelle
4.1 Vertraulichkeit und Datenschutz
4.2 Interner Prozess-Ablauf
4.3 Dokumentation der Begutachtung
4.4 Referenzliste der Begutachtungen (Positivliste)
4.5 Begutachtende Personen
4.6 Interne Überwachung
4.7 Externe Überwachung
4.8 Schiedsstelle
Anlage 1 Kompetenzen der Personen, die AMS-Beratungen und -Begutachtungen durchführen
Anlage 2 Einfacher Selbstcheck
Anlage 4 Stichprobenregelung
Tabelle: Anzahl der Stichproben in Abhängigkeit von der Anzahl der Unternehmensstandorte
Anlage 5 Mindestanforderungen
Tabelle 1: Mindestanforderungen an bestimmte Elemente des NLF
Tabelle 2: Anforderungen der DIN ISO 45001, die über die Elemente des NLF und die Mindestanforderungen der Tabelle 1 hinausgehen
Anlage 6 Bescheinigung (Muster)
Anlage 7 Begutachtung eines AMS, das Mitgliedsbetriebe mehrerer UV-Träger umfasst