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Regelwerk; BGI / DGUV-I

DGUV Information 209-014 / BGI 557 - Lackieren und Beschichten
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 2002; 2006; 12/2013; 08/2019)



Archiv: 2006; 12/2013


Vorwort

Lackierarbeiten werden in einer Vielzahl von Arbeitsfeldern durchgeführt. Beispiele sind Lohnbeschichtung, Fensterbau, Stahlbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Musikinstrumentenbau, Schreinerei, KFZ-Reparatur.

Lackierarbeiten sind fast immer mit erheblichen Gefährdungen verbunden. Das gilt vor allem für das Spritzlackieren von Hand. Aber auch andere Auftragsverfahren, zum Beispiel Rollen oder Streichen, sind nicht ungefährlich. Auch bei den zugehörigen Vor- und Nacharbeiten müssen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden.

Die Hauptursache für Gefährdungen sind die Beschichtungsstoffe selbst. Nahezu durchgängig handelt es sich um Gefahrstoffe, die viele unterschiedliche gesundheitsschädliche Komponenten enthalten. Die meisten flüssigen Lacke sind noch dazu entzündbar und führen deshalb zu Brand- und Explosionsgefährdungen.

Anwendungsbereich

In dieser Informationsschrift sind die wichtigsten Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lackieren und Beschichten dargestellt. Sie richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die diese Arbeiten durchführen. Aber auch Führungskräfte und im betrieblichen Arbeitsschutz tätige Personen sollen unterstützt werden, zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen sowie der Durchführung von Unterweisungen.

Berücksichtigt werden Gefährdungen bei folgenden Arbeitsschritten:

In dieser Schrift nicht enthalten sind Gefährdungen und Maßnahmen für andere Auftragsverfahren wie Tauchen, Fluten, Gießen, Walzen, Tränken, Elektrotauchlackieren sowie das Pulverbeschichten.

Zu einigen Themen, die in dieser Information behandelt werden, sind ausführlichere Informationen in den folgenden Publikationen zu finden:

Thema Druckschrift
Brand- und Explosionsschutz DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
Elektrostatisches Beschichten, Pulverbeschichten DGUV Information 209-052 "Elektrostatisches Beschichten"
Gesundheitsschutz, persönliche Schutzausrüstung DGUV Regel 109-013 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole"


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Beschichtungsstoffe

Flüssige Beschichtungsstoffe werden auf Wasser- oder Lösemittelbasis hergestellt. Sie können durch Handanstrich oder im Sprüh- oder Spritzverfahren aufgetragen werden. Sie sind anwendungsfertig oder müssen vor dem Verarbeiten an Mischplätzen oder in besonderen Mischräumen verdünnt, gemischt oder pigmentiert werden.

1.1. Zusammensetzung von Beschichtungsstoffen, Verdünnungsmitteln und Reinigern

Beschichtungsstoffe sind sehr komplex zusammengesetzt und bestehen oft aus Dutzenden von Einzelstoffen.

Einkomponentige Beschichtungsstoffe (1K-Produkte):

Zweikomponentige Beschichtungsstoffe (2K-Produkte, bestehend aus Harz und Härter):

Tabelle 1: Beispiele für Komponenten in Industrielacken

Komponente Beispiele
Organische Lösemittel Xylol, Testbenzin, Glykole,
Glykolether
Bindemittel Alkydharze, Acrylatharze, Epoxidharze, Polyurethanharze
Pigmente Metalloxide, Ruß
Füllstoffe Silikate, Carbonate, Sulfate, Oxide
Härter bei 2-Komponentensystemen Polyisocyanate,
(Poly-)Amine
Additive Konservierungsmittel,
Antihautmittel

Spraydosen enthalten zusätzlich Treibgase.

Tabelle 2: 1K-Produkte; typische gefährliche Inhaltsstoffe und Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen

1K-Produkte
Beschichtungsstoffe Typische gefährliche Inhaltsstoffe Mögliche Gesundheitsgefährdungen Brand- und Explosionsgefährdung
Wässrige Beschichtungsstoffe Konservierungsmittel (z.B. Isothiazolinone), Silikate,
Organische Lösevermittler (z.B. Glykole, Glykolether)
  • Allergische Hautreaktion
  • Reizende bis ätzende Wirkung auf Haut und Augen
  • Einige Glykole (z.B. Ethylglykol) haben eine fruchtschädigende Wirkung.

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