Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I

DGUV Information 213-018
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1 Zielsetzung

2 Rechtsgrundlagen

Tabelle 1: Rechtliche Grundlagen für Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

3 Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung

3.1 Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Abb. 1 Die benachbarten Walzen an der Streichmaschine bilden z. T. Einzugstellen. Als Zugangssicherung ist die abgebildete Umwehrung grundsätzlich nicht mehr aus reichend

Abb. 2 Der Zugang in den Gefahrbereich erfolgt durch eine verriegelte Tür mit Zuhaltung

3.2 Umzäunung

Abb. 3 Eine Umzäunung verwehrt den Zugang zu dem Gefahrbereich am Rollenschneider

3.3 Tippbetrieb

3.4 Schutzeinrichtungen an Kraftübertragungselementen

Abb. 4 Der Keilriemenantrieb der Pumpe ist durch eine Verkleidung gesichert

Abb. 5 Die sich drehenden Teile stellen eine Fangstelle dar und sind durch Verkleidung gesichert. Die feststehende trennende Schutzeinrichtung ist verschraubt und lässt sich nur mithilfe von Werkzeug entfernen

3.5 Gefährdung durch Quetschen

Abb. 6 Zwei Lichtschranken sichern über die gesamte Länge der Trockenhaube die Quetschstelle zwischen den Hubtoren und dem Flur

Abb. 7 Eine Papierrolle fährt durch eine "erkennende" Lichtschranke in einen Gefahrbereich, wo sie durch einen Rollenausstoßer vom Unterflur-Plattenband ausgestoßen wird

3.6 Gefährdung durch Einziehen

Abb. 8 Ganz offensichtlich ist zwischen den beiden Walzen der erforderliche Sicherheitsabstand von 500 mm nicht eingehalten. Die Einlaufstelle muss gesichert werden z.B. durch Verwehren des Zugangs in den Gefahrbereich

Abb. 9 Beispiele für Schutzstangen an einer Einzugstelle mit a als Abstand zwischen Walze und Schutzstange

Abb. 10 Der Auflauf des Filzes auf die Walze ist maschinenbreit gesichert

Abb. 11 Eine seitliche Verdeckungverwehrt den Zugriff zum Siebauflauf von einem Laufsteg aus

Abb. 12 Der seitliche Schutz des Filzauflaufs kann untergriffen werden. Weiterhin verwehrt er nicht den Zugang in die Maschine

3.7 Arbeitsplätze, Zugänge, Laufstege, Durchgänge

Abb. 13 Die Arbeitsplätze an der Papiermaschine sind über ein System von Treppen und Laufstegen gut erreichbar

Abb. 14 Das Laufstegelement ist hochgeklappt und dient nach Arretierung als Absturzsicherung

3.8 Treppen, Maschinentreppen, Steigleitern

Abb. 15 Zum Arbeitspodest am Poperoller führt eine normgerechte Treppe

Abb. 16 Ein selbstschließender Türbügel sichert die Geländerunterbrechung, die durch den Anschluss der Maschinentreppe entsteht

Abb. 17 Ein Anschlussstutzen engt den Durchgang auf weniger als 0,60 m ein. Eine solche Einengung sollte jedoch im Bereich der Treppe nicht vorhanden sein

Abb. 18 Aussparung mit Formteil

Abb. 19 Von einem aufgehängten Schlauch geht keine Stolpergefahr aus

Abb. 20 Die Schlauchaufrollung ist die bessere Lösung. Das Schlauchende sollte aber nicht auf dem Boden liegen

Abb. 21 Handbetätigte Ventile liegen in ca. 5 m Höhe. Vorzuziehen sind von Flur aus zu bedienende Ventile. Werden Anlegeleitern verwendet müssen diese gegen Wegrutschen gesichert werden

3.9 Absturzsicherungen, Geländer

Abb. 22 Die Lücke zwischen Laufsteg und Stuhlung ist kleiner als 120 mm. Im Anwendungsbereich der DIN EN 1034 ist die Maschinenstuhlung als Absturzsicherung ausreichend, wenn die Höhe zwischen Laufstegebene und Sieb mindestens 1,10 m beträgt, An Siebpartien von Altanlagen genügten noch 0,80 m

Abb. 23 Das fahrbare Podest rechts wird an dem stationären Podest angedockt und durch einen steckbaren Bolzen arretiert

3.10 Anlaufwarneinrichtung

Abb. 24 Der akustische Signalgeber ist auf der Triebseite der Maschine angeordnet. Diese Seite der Maschine kann vom Steuerpult aus nicht eingesehen werden

3.11 Not-Halt-Einrichtung

Abb. 25 Das Not-Halt-Befehlsgerät ist der rote gelb unterlegte Pilztaster. Die Verwendung des Schaltkastens als Ablage ist jedoch nicht bestimmungsgemäß

Abb. 26 Der rote Pilztaster ist durch seine Lage gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt. Auf der Säule wird gut erkennbar auf ihn aufmerksam gemacht

3.12 Energietrennung, Energieabbau

Abb. 27 Der Hauptschalter, der die Maschine allpolig vom Netz trennt, kann in der 0-Stellung mit einem Vorhängeschloss gegen Wiedereinschalten gesichert werden

Abb. 28 Dieser Hauptschalter ist eindeutig beschriftet. Er hat außerdem Not-Halt-Schaltvermögen, wie es die Farbgebung in rot/gelb ausweist

Abb. 29 Beim Hochfahren überfährt der Tragarm die Sperrklinke. Diese rastet ein und hält den Tragarm in der oberen Stellung, auch wenn die Energie für den Hubzylinder ausfällt

3.13 Einrichtungen zum Rüsten und Instandhalten, Schmierstellen

Abb. 30 Noch an der Papiermaschine werden die Klingen klein geschnitten und über die blaue Tonne im Hintergrund entsorgt. Lange Transportwege entfallen und das Verletzungsrisiko ist minimiert

Abb. 31 Das Werkzeug wird auf das Kreismesser aufgesetzt. Die Innensechskantschrauben können gelöst werden. Das gelöste Messer wird durch Magnete im Werkzeug gehalten und lässt sich, ohne in die Hand genommen werden zu müssen, aus der Schneidpartie herausnehmen

Abb. 32 Das herausnehmbare Cantileverstück hat einen Handgriff, damit es besser zu transportieren ist. Sein Gewicht sollte 25 kg nicht überschreiten

3.14 Reinigen und Entfernen von Ausschuss

Bild 33 Geeignete Aufrollungen gewährleisten, dass Luft und Wasser an jeder Stelle der Papiermaschine im Bedarfsfall schnell zur Verfügung stehen

Abb. 34 Der Wasserschlauch (roter Schlauch) ist ordnungsgemäß über die Schlauchaufhängung gelegt. Wenn er gebraucht wird, muss er herunter gehoben werden. Das Gewicht des vollen Schlauches kann erheblich sein. Vielleicht ist das die Motivation für manche Beschäftigte, den Schlauch auf den Boden zu legen

Abb. 35 Ein Mannloch an der tiefst möglichen Stelle der Bütte gewährleistet den Zugang ohne Leiter und dient außerdem der Belüftung. Es macht jedoch die Messung der Atemluft in der Bütte vor dem Einsteigen nicht überflüssig und ermöglicht das Retten lebloser Personen

3.15 Kreismesser und feststehende Messer

Abb. 36 Schutzeinrichtungen verhindern Verletzungen an den Kreismessern durch unbeabsichtigtes Berühren

Abb. 37 Das Zackenmesser liegt in der Ruhestellung in einem Winkelprofil, das die Zacken verdeckt. Es besteht keine Verletzungsgefahr

3.16 Steuerungen und Befehlseinrichtungen

Abb. 38 Durch eine einzelne Betätigung darf keine gefährliche Situation herbeigeführt werden können. Die Gefahr einer unbeabsichtigten Berührung ist an Touch Screen Displays besonders groß

Abb. 39 Sogenannte "Sicherheitsschalter" dürfen nur dann rot/gelb ausgeführt werden, wenn sie auf die Not-Halt-Einrichtung der Gesamtmaschine wirken

3.17 Lärm

Abb. 40 Durch Verkleiden der Rohrleitung mit geeignetem Lärm-Dämmmaterial lässt sich der Lärmpegel im Raum erheblich senken

3.18 Integrierte Beleuchtung

Abb. 41 Eine ausreichende Beleuchtung erlaubt das Beurteilen bestimmter Arbeitsvorgänge

3.19 Strahlung

Abb. 42 Am Messrahmen ist die Kennzeichnung angebracht, aus der ersichtlich ist: hier wird ein Strahler eingesetzt

3.20 Benutzerinformation

Abb. 43 Wird die Betriebsanleitung in der Schaltwarte aufbewahrt, ist sie leicht zugänglich und die Bedienperson wird sie im Zweifelsfall auch benutzen

Literaturverzeichnis

Anlage 1

Bildnachweis