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Regelwerk, BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 213-105 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Kies-/Sand- und Quarzsand-Industrie"
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 08/2017)



gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2.


Vorwort

Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung wurde vom Ausschuss "Arbeitssicherheit" des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe (MIRO) für Steinbruchbetriebe erarbeitet und im Sachgebiet "Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub" des Fachbereichs "Rohstoffe und Chemische Industrie" der DGUV weiterentwickelt. Gemäß TRGS 504 liegt der Schwerpunkt dabei auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition. Es erfolgt eine Bewertung, ob der Arbeitsplatzgrenzwert für Staub der A-Fraktion in Höhe von 1,25 mg/m3 unter Anwendung branchenüblicher Verfahrens- und Betriebsweisen eingehalten werden kann oder nicht.

Zur Anwendung kamen dabei die in der TRGS 559 "Mineralischer Staub" (Stand Februar 2010) und im Report "Quarzexpositionen am Arbeitsplatz (BGIA-Report 8/2006)" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichten Daten. Weiterhin wurden Messdaten des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe verwendet und Experteneinschätzungen mit einbezogen.

Für den Fall der Überschreitung von 1,25 mg/m3 und Einhaltung des Beurteilungsmaßstabes von 3 mg/m3 werden Maßnahmen beschrieben, deren sinnvolle Auswahl zu einer weiteren Reduktion der Staubexposition führen und in einem gemäß TRGS 504, Nr. 3.4.2, und TRGS 900, Nr. 2.4.2, notwendigen Schutzmaßnahmenkonzept münden können 1). Das Schutzmaßnahmenkonzept selbst muss der einzelne Betrieb unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation aufstellen.

Der einzelne Betrieb kann von der in dieser Handlungshilfe vorgeschlagenen Vorgehensweise abweichen. In diesem Fall muss der einzelne Betrieb die branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen und auch das Schutzmaßnahmenkonzept nach den Vorgaben der TRGS 504 selber ermitteln und festlegen. Die Wirksamkeit dieses Schutzmaßnahmenkonzeptes muss dann ebenfalls individuell überprüft werden.

1 Gewinnung und Aufbereitung von Kies und Sand

Tätigkeiten mit Kies/ Sand sowie Quarzkies/ Quarzsand-Gesteinen und daraus hergestellten Produkten, wie bspw. Gesteinskörnungen oder Gesteinsmehle, können mit einer Staubentwicklung verbunden sein. Der mögliche Staubanfall wird durch Art und Menge der Produkte, der Produktionsverfahren und die maschinelle Ausstattung der Aufbereitungsanlagen bestimmt.

Tätigkeitsbereiche von beschäftigten Personen können den nachfolgend aufgeführten Verfahrensschritten zugeordnet werden:

Gewinnung

Aufbereitung

Lagerung/Verladung/Versand

Instandhaltung der Maschinen und Fahrzeuge

Die Dauer einer möglichen Exposition kann nur wenige Minuten betragen, z.B. bei Kontrollgängen oder beim Durchschreiten von staubexponierten Betriebsbereichen, sich aber auch über die gesamte Arbeitsschicht erstrecken. Wenn es sich um Tätigkeiten im Freien handelt, ist die Exposition auch von den vorherrschenden Witterungsverhältnissen beeinflusst (siehe auch TRGS 402, Anhang 5 Nr. 7).

2 Technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

Die im Folgenden dargestellten technischen Schutzmaßnahmen sind die in der Kies- und Sand-Industrie angetroffenen Verfahrens- oder Betriebsweisen. Aus betriebsspezifischen Gründen sind die jeweils höherwertigen technischen Schutzmaßnahmen nicht bereits in allen Betrieben umgesetzt. Branchenüblich ist deshalb die volle Bandbreite der im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen einschließlich derjenigen mit teilweiser Implementierung der entsprechenden Maßnahmen (siehe Übersicht 1).

Die Vorgaben im Anhang I Nr. 2.3 Absätze 1-7 "Partikelförmige Gefahrstoffe" GefStoffV müssen umgesetzt werden.

Fahrzeuge, Erdbaumaschinen und fahrbare Geräte

Sieb- und Förderanlagen sowie Aufbereitungsprozesse im Nassbereich

Brech-, Sieb-, Mahl- und Förderanlagen im Trockenbereich

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