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Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

VZVV - Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Vom 10. März 2022
(BGBl. I Nr. 9 vom 17.03.2022 S. 426)
Gl.-Nr.: 860-2-20



Archiv: 2020

§ 1 Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

(1) Die in § 67 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 141 Absatz 1 des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch und in § 88a Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes genannten Zeiträume werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

(2) Die in § 142 Absatz 1 Satz 1 des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch und in § 88b Absatz 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes genannten Zeiträume werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

§ 2 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

ENDE

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(Stand: 21.03.2022)

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