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Änderungstext
Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung 1
Vom 11. März 2010
(GVBl. I Nr. 14 vom 12.03.2010 )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 17 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008 (GVBl. I S. 226), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2009 (GVBl. I S. 298, 309) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Mit Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde dürfen im Einzelfall
verwendet werden, wenn deren Verwendbarkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 nachgewiesen ist. |
"Mit Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde dürfen im Einzelfall
|
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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