Regelwerk, Bau- & Planungsrecht; Wohnungswesen

Mietenbegrenzungsverordnung
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§ 1 Gebietsbestimmung

§ 2 Bekanntgabe der Begründung

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung:

a) Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Sachlage

3. Prüfebenen für den Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 556d Absatz 2 BGB

3.1 Bezugsebene

3.2 Geltungsdauer

3.3 Erfüllung der materiellen Voraussetzung

4. Prüfung der Vorlage der Voraussetzung zum Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 556d Absatz 2 BGB

4.1 Mieten steigen deutlich stärker als im bundesweiten Durchschnitt

Tabelle 1 Angebotsmieten Entwicklung im Zeitraum 2015 bis 2024 Angaben in Euro/m2 monatlich, Nettokaltmiete

4.2 Die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird

Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung, Anzahl Haushalte und Neubau 2015-2024

4.3 Geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht

4.4 Entwicklung der Differenzen zwischen Angebotsmieten und ortsüblichen Vergleichsmieten in Berlin

Tabelle 3 Entwicklung Angebotsmieten und ortsübliche Vergleichsmieten 2014 bis 2023

4.5 Summarische Beurteilung der Berliner Wohnungsmarktlage

5. Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt

5.1 Wohnungsneubauförderung im Land Berlin

5.2 Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

5.3 Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040

5.4 Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen

5.5 Bündnisse für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2022-2026

5.7 Umwandlungsverordnung 2025

5.8 Verfolgung der Zweckentfremdung von Wohnraum im Land Berlin

5.9 Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

5.10 Verlängerung Kündigungsschutz nach Umwandlung von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung

b) Einzelbegründung:

1. Zu § 1 (Gebietsbestimmung)

2. Zu § 2 (Bekanntgabe der Begründung)

3. Zu § 3 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)