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Regelwerk, Bau, Hamburg

BPD 2021-6 - Bauprüfdienst
Berücksichtigung glückspielrechtlicher Anforderungen an Spielhallen und Wettvermittlungsstellen im Baugenehmigungsverfahren

- Hamburg -

Vom 28. Mai 2021
(BPD vom 28.05.2021)



Archiv: 2014-6, 2020-7

1. Gegenstand des Bauprüfdienstes

Das Glücksspielrecht stellt umfangreiche Anforderungen zur Regulierung des Betriebes von Spielhallen und Wettvermittlungsstellen, u. a. mit dem Ziel Glücksspiel- und Wettsucht zu bekämpfen, unerlaubtem Glücksspiel in Schwarzmärkten entgegenzuwirken, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und mit Glücksspielen verbundene Folgen- und Begleitkriminalität abzuwehren.

Dieser Bauprüfdienst (BPD) erläutert, ob und wie glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen und Wettvermittlungsstellen im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Unter Ziffer 7 werden beispielhaft Anforderungen aus dem Glücksspielrecht dargestellt, die von den zuständigen Fachrechtsdienststellen im Baugenehmigungsverfahren bzw. in deren eigenständigen Erlaubnisverfahren geprüft werden.

Anforderungen an Spielhallen und Wettvermittlungsstellen aus anderen Rechtsbereichen, z.B. dem Planungsrecht, werden in diesem BPD nicht erläutert, sind aber im Baugenehmigungsverfahren ggf. eigenständig zu berücksichtigen.

2. Berücksichtigte Änderungen

Diese Neufassung des BPD berücksichtigt auf Wunsch der Fachrechtsdienststellen ( Nr. 4.2) lediglich die Anpassung der Definition "unmittelbarer baulicher Verbund/baulicher Verbund" in den Fußnoten 14 und 15.

Der Bauprüfdienst 2020-7 ist nicht mehr anzuwenden.

3. Rechtsgrundlagen

3.1. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

3.2. Gewerberecht (Glücksspielwesen)

4. Zuständigkeiten

4.1. Bauaufsichtsbehörden

Zuständig für die Durchführung der HBauO 4 sind die Bauaufsichtsbehörden der Bezirksämter. Abweichend hiervon werden die Aufgaben im Hafennutzungsgebiet von der Hamburg Port Authority (HPA) und im Bereich der Kehrwiederspitze, Speicherstadt, HafenCity und den Vorbehaltsgebieten, z.B. Mitte Altona, von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW/ABH 23) wahrgenommen.

4.2. Fachrechtsdienststellen

Zuständige Fachrechtsdienststellen im Glücksspielwesen 5:

Spielhallen

Wettvermittlungsstellen

5. Begriffe

5.1. Spielhalle

Eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen im Sinne des HmbSpielhG ist ein Unternehmen im stehenden Gewerbe 6, das ausschließlich oder überwiegend der gewerbsmäßigen Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 der GewO dient (§ 1 Abs. 2 HmbSpielhG).

5.2. Wettvermittlungsstelle

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