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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung und zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- Hamburg -

Vom 23. Januar 2018
(HmbGVBl. Nr. 4 vom 06.02.2018 S. 19)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung der Hamburgischen Bauordnung

Die Hamburgische Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 17. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 63), wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

1.1 Im Zweiten Abschnitt des Dritteln Teils wird der Eintrag " § 19a Bauarten" angefügt.

1.2 In der Überschrift zum Dritten Abschnitt des Dritten Teils wird die Textstelle ", Bauarten" gestrichen.

1.3 Hinter der Überschrift des Dritten Abschnitts des Dritten Teils werden folgende Einträge eingefügt:

" § 19b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten

§ 19c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten".

1.4 Der Eintrag zu § 20 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 20 Bauprodukte " § 20 Verwendbarkeitsnachweise".

1.5 Der Eintrag zu § 21 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 21 Bauarten " § 21 (frei)".

1.6 Der Eintrag zu § 22 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 22 Übereinstimmungsnachweis " § 22 Übereinstimmungsbestätigung".

1.7 Der Eintrag zu § 22b erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 22b Übereinstimmungszertifikat " § 22b Zertifizierung".

1.8 Im Dritten Abschnitt des Dritten Teils wird der Eintrag " § 23a Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen" eingefügt.

1.9 Der Eintrag zu § 74a erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 74a Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte " § 74a Nachträgliche Wärmedämmung".

1.10 Hinter dem Eintrag zu § 74a wird der Eintrag " § 74b Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte" eingefügt.

1.11 Hinter dem Eintrag zu § 81 wird der Eintrag " § 81a Technische Baubestimmungen" eingefügt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

2.1 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

2.1.1 In Nummer 3 werden hinter dem Wort "Wohngebäude" die Wörter "und Garagen" eingefügt.

2.1.2 Nummer 7 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

alt neu
b) im Freien mit Szenenflächen und Freisportanlagen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht, "b) im Freien mit Szenenflächen und Freisportanlagen, die jeweils über ortsfeste Tribünen verfügen und mehr als 1000 Besucher fassen,"

2.1.3 In Nummer 8 wird hinter dem Wort "Gastplätzen" die Textstelle "in Gebäuden oder mehr als 1000 Gastplätzen im Freien" eingefügt.

2.1.4 Nummer 9 erhält folgende Fassung:

alt neu
9. Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege von Personen, "9. Krankenhäuser,"

2.1.5 Nummer 9a erhält folgende Fassung:

alt neu
9a Wohngebäude für behinderte und alte Menschen, "9a. Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten
  1. einzeln für mehr als sechs Personen bestimmt sind oder
  2. einen gemeinsamen Rettungsweg haben, der von insgesamt mehr als zwölf Personen benutzt wird,"

2.1.6 Hinter Nummer 9a wird folgende Nummer 9b eingefügt:

"9b. sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheime,".

2.1.7 Nummer 10 erhält folgende Fassung:

alt neu

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