Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

VV TB - Verwaltungsvorschrift zur Einführung Technischer Baubestimmungen
- Sachsen-Anhalt -

Vom 20. April 2022
(MBl. LSa Nr. 21 vom 20.06.2022 S. 231 EU)
Gl.-Nr.: 213



Bezug: RdErl. des MLV vom 17. März 2021 (MBl. LSa S. 339)

1. Aufgrund des § 85a Abs. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSa S. 440, 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2020 (GVBl. LSa S. 660), werden die in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen im Land Sachsen-Anhalt bauaufsichtlich bekannt gemacht. Sie dienen der Konkretisierung allgemeiner Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen gemäß § 85a Abs. 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

2. Die der Anlage der Technischen Baubestimmungen zugehörigen technischen Regeln sind von der obersten Bauaufsichtsbehörde ausschließlich elektronisch auf ihrer Internetseite bekannt gemacht.

3. Die Technischen Baubestimmungen beruhen auf den durch das Deutsche Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise entsprechend § 85a Abs. 5 Satz 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt als Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2021/1 am 17. Januar 2022 veröffentlichten Technische Baubestimmungen. Es wurden die sich aus dem Landesrecht ergebenden notwendigen Anpassungen vorgenommen und durch Fettdruck gekennzeichnet.

4. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. außer Kraft.

Anlage
(zu Nummer 1)

Technische Baubestimmungen*)

Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind

a 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

a 2 Brandschutz

a 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

a 4 Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung

a 5 Schallschutz

a 6 Wärmeschutz

Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Abschnitt a aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind

B 1 Allgemeines

B 2 Technische Regelungen für Sonderkonstruktionen und Bauteile gem. § 85a Abs. 2 BauO LSA

B 3 Technische Gebäudeausrüstungen und Teile von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen, die die CE-Kennzeichnung nicht nach der Bauproduktenverordnung tragen

B 4 Bauprodukte und Bauarten, die Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften unterliegen, für die nach § 84 Abs. 4a BauO LSa eine Rechtsverordnung erlassen wurde

Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für Bauarten

C 1 Allgemeines

C 2 Voraussetzungen zur Abgabe der Übereinstimmungserklärung für Bauprodukte nach § 22 BauO LSA

C 3 Bauprodukte, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach § 19 Abs. 1 Satz 2 BauO LSa bedürfen

C 4 Bauarten, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach § 16a Abs. 3 BauO LSa bedürfen

Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen

D 1 Allgemeines

D 2 Liste nach § 85a Abs. 4 BauO LSA

D 3 Technische Dokumentation nach § 85a Abs. 2 Nr. 6 BauO LSA


Anhang 1 zu Lfd. Nr. a 1.2.3.7 Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse mit eingemörtelten Bewehrungsstäben
  • Anforderung an Planung, Bemessung und Ausführung:2019-05
Anhang 2 zu Lfd. Nr. a 1.2.3.8 Verankerungen in Beton mit einbetonierten oder nachträglich eingesetzten Befestigungsmitteln
  • Anforderung an Planung, Bemessung und Ausführung: 2018-07
Anhang 3 zu Lfd. Nr. a 1.2.6.3 Verankerungen in Mauerwerk mit nachträglich gesetzten Befestigungsmitteln
  • Anforderung an Planung, Bemessung und Ausführung:2018-07
Anhang 4 zu Lfd. Nr. a 2.2.1.2 Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten:2019-05
Anhang 5 zu Lfd. Nr. a 2.2.1.5 WDVS mit EPS, Sockelbrandprüfverfahren:2016-06
Anhang 6 zu Lfd. Nr. a 2.2.1.6 Hinterlüftete Außenwandbekleidungen: 2016-06
Anhang 7 nicht besetzt
Anhang 8 zu Lfd. Nr. a 3.2.1 Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG):2019-05
Anhang 9 zu Lfd. Nr. a 3.2.2 Textile Bodenbeläge:2017-05
Anhang 10 zu Lfd. Nr. a 3.2.3 Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG):2019-05
Anhang 11 zu Lfd. Nr. B 2.2.1.5 WDVS mit ETa nach ETAG 004:2019-05
Anhang 12 zu Lfd. Nr. B 2.2.1.6 Anwendungsregeln für nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/ -systeme und Schalungssteine für die Erstellung von Ortbeton-Wänden: 2016-06
Anhang 13 zu Lfd. Nr. C 2.8.13 Richtlinie über Rollladenkästen
  • RokR:2016-07
Anhang 14 zu Lfd. Nr. a 2.2.1.16 Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung
  • TR TGA: 2019-05
Anhang 15 zu Lfd. Nr. B 2.2.5 Produkte für die Abdichtung von Bauwerken
  • Mindestens erforderliche Leistungen: 2019-11
Anhang 16 zu Lfd. Nr. a 3.2.5 Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie): 2019-11

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 08.07.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion