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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Bauvorlagenverordnung
- Sachsen-Anhalt -
Vom 13. Mai 2026
(GVBl. LSa Nr. 11 vom 29.05.2026 S. 235)
Aufgrund des § 84 Abs. 3 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSa S. 440), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Januar 2026 (GVBl. LSa S. 10), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 9 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 19. Oktober 2021 (MBl. LSa S. 660), zuletzt geändert durch Beschluss vom 31. Januar 2023 (MBl. LSa S. 55), wird verordnet:
Die Bauvorlagenverordnung vom 8. Juni 2006 (GVBl. LSa S. 351), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. September 2021 (GVBl. LSa S. 489), wird wie folgt geändert:
(Gültig ab 01.08.2026 siehe =>)
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 4 folgende Angabe eingefügt:
" § 4a Mitteilungsverfahren".
2. In § 4 wird das Wort "Gemeinde" durch das Wort "Bauaufsichtsbehörde" und die Angabe " § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7" durch die Angabe " § 3 Nrn. 1 bis 8" ersetzt.
(Gültig ab 01.08.2026 siehe =>)
3. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
" § 4a Mitteilungsverfahren
Im Mitteilungsverfahren sind der Bauaufsichtsbehörde folgende Bauvorlagen vorzulegen:
4. In § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter "oder entsprechend der Klassifizierungen nach den Anlagen zur Bauregelliste a Teil 1" gestrichen.
( 1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung (30.05.2026) in Kraft.
( 2) § 1 Nrn. 1 und 3 tritt am 1. August 2026 in Kraft.
ID: 261485
| ENDE |
(Stand: 09.06.2026)
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