Regelwerk

BauGBÄndG 2021 - Mustererlass
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1. Allgemeines
1.1 Einführung
1.2 Überblick über die Neuregelungen
1.2.1 Wesentliche Änderungen im Baugesetzbuch
1.2.2 Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung
1.2.3 Änderungen im Baugesetzbuch für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
2 Bauleitplanung
2.1 Erforderlichkeit (§ 1 Absatz 3)
2.2 Belangekatalog (§ 1 Absatz 6)
2.3 Festsetzungen (§ 9 Absatz 1)
2.4 Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung (§ 9 Absatz 2d)
2.4.1 Aufgabe des Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung
2.4.2 Voraussetzungen für einen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung
2.4.3 Festsetzungsmöglichkeiten
2.4.3.1 Kataloge von Festsetzungsmöglichkeiten
2.4.3.2 Festsetzung von Flächen für die Wohnraumversorgung
2.4.3.3 Festsetzungen zur Intensität der baulichen Nutzung
2.4.3.4 Differenzierte Festsetzungen innerhalb eines Geltungsbereichs
2.4.4 Verfahren
2.4.5 Zeitliche Befristung
2.5 Beschleunigtes Verfahren (§ 13a Absatz 4, § 13b)
2.5.1 Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a Absatz 4)
2.5.2 Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§ 13b)
2.6 Dörfliches Wohngebiet (§ 5a BauNVO)
2.6.1 Allgemeines
2.6.2 Allgemeine Zweckbestimmung (§ 5a Absatz 1 BauNVO)
2.6.3 Allgemein zulässige Nutzungen (§ 5a Absatz 2 BauNVO)
2.6.4 Ausnahmsweise zulassungsfähige Nutzungen (§ 5a Absatz 3 BauNVO)
2.6.5 Kein faktisches dörfliches Wohngebiet (§ 245d i.V.m. § 34 Absatz 2)
2.6.6 Flankierende Regelungen
2.6.6.1 Maß der baulichen Nutzung (§ 17 BauNVO)
2.6.6.2 Ferienwohnungen (§ 13a BauNVO)
2.7 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 17 BauNVO)
2.7.1 Systemwechsel
2.7.2 Unveränderte Werte für das Maß der baulichen Nutzung
2.7.3 Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt
2.7.4 Anforderungen an die Begründung von Überschreitungen der Orientierungswerte
3 Sicherung der Bauleitplanung/Vorkaufsrechte
3.1 Überblick (§§ 24, 25, 28)
3.2 Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde (§§ 24, 25)
3.2.1 Erläuterung des Begriffs "unbebaut" (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6; § 25 Absatz 1 Satz 2)
3.2.2 Einführung eines Vorkaufsrechts auch im Falle von sog."Schrott"- oder "Problemimmobilien" (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8)
3.2.3 Wohnbedürfnisse in der Gemeinde als Ausübungsgrund (§ 24 Absatz 3 Satz 2)
3.2.4 Verlängerung der Ausübungsfrist des Vorkaufsrechts (§ 28 Absatz 2 Satz 1)
3.2.5 Erwerb zum Verkehrswert (§ 28 Absatz 3 Satz 1)
4. Zulässigkeit von Vorhaben
4.1 "Wohnbedürfnisse der Bevölkerung" als eine Befreiung rechtfertigende Gründe des Wohls der Allgemeinheit (§ 31 Absatz 2 Nummer 1)
4.2 Abweichung in mehreren vergleichbaren Fällen (§ 34 Absatz 3a)
4.3 Strukturwandel in der Landwirtschaft (§ 35 Absatz 4)
4.3.1 Erneute Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude (§ 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1)
4.3.2 Zahl der Wohnungen in ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (§ 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f)
4.3.3 Ersatzbau für Wohngebäude (§ 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2)
4.4 Verlängerung der befristeten Sonderreglungen bezüglich der Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende (§ 246 Absatz 8 bis 17)
4.5 Wiedereinführung der befristeten Sonderregelungen des § 246b
5. Besonderes Städtebaurecht
5.1 Baugebot zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften (§ 176 Absatz 4 Satz 2)
5.2 Städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 176a)
6 Nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt geltende Regelungen
6.1 Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
6.1.1 Rechtsverordnungsermächtigung, § 201a
6.1.2 Geltungsumfang der Rechtsverordnung
6.1.3 Eigenständige Rechtsverordnungen
6.1.4 Spielraum der Landesregierungen
6.1.5 Befristung der Rechtsverordnung
6.1.6 Begründung der Rechtsverordnung
6.1.7 Beteiligung der Gemeinden und kommunalen Spitzenverbände
6.2 Schaffung eines Vorkaufsrechts durch Satzung für unbebaute und brachliegende Grundstücke (§ 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)
6.3 Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten durch Lockerung der Bindung an die "Grundzüge der Planung" (§ 31 Absatz 3)
6.4 Baugebot zugunsten einer Wohnbebauung (§§ 175 Absatz 2, § 176)
6.4.1 Baugebot zur Errichtung von Wohneinheiten (§ 176 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2)
6.4.2 Abwendungsmöglichkeiten (§ 176 Absatz 3)
6.5 Bildung von Wohneigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§ 250)
6.5.1 Rechtsverordnung (§ 250 Absatz 1 Satz 3 bis 6, Absatz 2 Satz 1)
6.5.2 Genehmigung
6.5.2.1 Zwingende Genehmigung: Genehmigungstatbestände (§ 250 Absatz 3)
6.5.2.2 Optionale Genehmigung; Genehmigung unter Auflagen (§ 250 Absatz 4)
6.5.2.3 Genehmigungsverfahren
6.5.3. Optionale Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung (§ 250 Absatz 3 Satz 2 bis 4)
6.5.4 Grundbucheintragungen
6.5.5 Verhinderung von Umgehungsgestaltungen (§ 250 Absatz 6)
6.5.6 Verhältnis zum Umwandlungsverbot in sozialen Erhaltungsgebieten (§ 250 Absatz 6)
7. Änderungen durch das Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung (§ 245a Absatz 5)
8. Änderungen durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
8.1 Allgemeines
8.2 Tatbestandsvoraussetzungen
8.2.1 Von § 246c erfasste Vorhaben
8.2.2 In Gemeinden, die von einer Hochwasserkatastrophe im Gemeindegebiet betroffen sind
8.2.3 Dringend benötigte Anlagen oder Einrichtungen stehen im Gebiet der Gemeinde nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung
8.2.4 Satz 2: Erweiterung auf Nachbargemeinden
8.3 Rechtsfolge
8.4 Gemeindliches Einvernehmen
8.5 Absätze 2 bis 4