umwelt-online: EAG-Bau-Hinweise Mecklenburg-Vorpommern (1)

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Regelwerk

EAG Bau - Hinweise
Hinweise zum Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien ((EAG Bau - Europarechtsanpassungsgesetz Bau)

- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 10. August 2004
(ABl. Nr. 35 vom 01.09.2004 S. 730)



red. Anm. zur Information

Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung VII 200 - 510.21.5

1 Überblick

1.1 Allgemeines

Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 ist im BGBl. I auf Seite 1359 verkündet worden. Es tritt am 20. Juli 2004 in Kraft. Infolge der umfangreichen Änderungen ist eine Neubekanntmachung des Baugesetzbuchs beabsichtigt. Wesentlicher Anlass für das Gesetzgebungsverfahren war die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umwettauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30), die sog. Plan-UP-Richtlinie. Außerdem sind Rechtsgrundlagen für den Stadtumbau und Maßnahmen der sozialen Stadt geschaffen sowie weitere aktuelle städtebauliche Fragen, auch zur Vereinfachung des Gesetzes, einer Lösung zugeführt worden.

1.2 Überblick über das EAG Bau

Artikel 1 ändert das Baugesetzbuch. Die wesentlichen Regelungen im Städtebau-recht sind:

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