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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 4. Dezember 2025
(GVOBl. M-V Nr. 26 vom 30.12.2025 S. 731)
Artikel 1
Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Das Denkmalschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 12, 247), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383, 392) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Vor den Wörtern "Erster Abschnitt" wird das Wort "Präambel" eingefügt.
b) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 1a UNESCO-Welterbe".
c) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 5 Denkmalliste | " § 5 Denkmalliste und Verordnungsermächtigung". |
d) Die Angabe zum Dritten Abschnitt wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Dritter Abschnitt Maßnahmen für Denkmale |
"Dritter Abschnitt Maßnahmen für Denkmale, Grabungsschutzgebiete und Denkmalbereiche". |
e) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 12 Nachforschungen | " § 12 Grabungen oder Nachforschungen". |
f) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 14 Grabungsschutzgebiete | " § 14 (weggefallen)". |
g) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 15 Sonderregelung bei Maßnahmen zur Gewinnung von Bodenschätzen | " § 15 (weggefallen)". |
h) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 17 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes | " § 17 Wiederherstellung des bisherigen Zustandes". |
i) Die Angabe zum Siebten Abschnitt wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Siebter Abschnitt Schlußvorschriften |
"Siebter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften". |
j) Die Angaben zu den §§ 26 bis 27 werden wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 26 Ordnungswidrigkeiten
§ 27 Verwaltungsvorschriften |
" § 26 Straftaten
§ 27 Ordnungswidrigkeiten". |
k) Nach der Angabe zu § 27 wird folgende Angabe eingefügt:
"Achter Abschnitt
Durchführungsvorschriften".
l) Die Angabe zu § 28 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 28 Übergangsvorschriften | " § 28 Verwaltungsvorschriften". |
m) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 29 (Inkrafttreten) | " § 29 Übergangsfristen". |
2. Dem Ersten Abschnitt wird folgende Präambel vorangestellt:
"Präambel
(Stand: 29.12.2025)
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