Regelwerk, Bau- und Planungsrecht

NBauPrüfVO
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Erster Teil
Allgemeines

§ 1 Regelungsgegenstand

§ 2 Übertragung von Prüf- und Überwachungsaufgaben

Zweiter Teil
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure

Erstes Kapitel
Allgemeines zu Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren

§ 3 Prüfingenieurin und Prüfingenieur

§ 4 Allgemeine Pflichten der Prüfingenieurin und des Prüfingenieurs

§ 5 Prüfaufträge für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure

§ 6 Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure

§ 7 Personen aus anderen Staaten für die Tätigkeit als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur

§ 8 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur

§ 9 Weitere Niederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur, Verlegung des Hauptsitzes

Zweites Kapitel
Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieuren für Baustatik

§ 10 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik

§ 11 Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin für Baustatik und Prüfingenieur für Baustatik, Behandlung des Antrags

§ 12 Prüfungsausschuss zur Beurteilung der fachlichen Eignung für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik

§ 13 Prüfungsverfahren für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik

§ 14 Überprüfung des fachlichen Werdegangs für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik

§ 15 Mündliche Prüfung für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik

Drittes Kapitel
Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieuren für Brandschutz

§ 16 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz

§ 17 Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin für Brandschutz und Prüfingenieur für Brandschutz, Behandlung des Antrags

§ 18 Prüfungsausschuss zur Beurteilung der fachlichen Eignung für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz

§ 19 Prüfungsverfahren für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz

§ 20 Überprüfung des fachlichen Werdegangs für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz

§ 21 Schriftliche Prüfung für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz

§ 22 Mündliche Prüfung für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz

Dritter Teil
Prüfsachverständige für technische Anlagen

Erstes Kapitel
Allgemeines zu Prüfsachverständigen für technische Anlagen

§ 23 Prüfsachverständige und Prüfsachverständiger für technische Anlagen, Anerkennungsbehörde

§ 24 Allgemeine Pflichten von Prüfsachverständigen für technische Anlagen

§ 25 Prüfaufträge für Prüfsachverständige für technische Anlagen

§ 26 Anerkennungsvoraussetzungen für Prüfsachverständige für technische Anlagen

§ 27 Personen aus anderen Staaten für die Tätigkeit als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen

§ 28 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen

§ 29 Verlegung des Geschäftssitzes von Prüfsachverständigen für technische Anlagen

Zweites Kapitel
Verfahren zur Anerkennung von Prüfsachverständigen für technische Anlagen

§ 30 Anerkennungsverfahren für Prüfsachverständige für technische Anlagen

§ 31 Fachgutachten, fachbegutachtende Stelle

Vierter Teil
Prüfämter und Prüfstellen

§ 32 Prüfämter

§ 33 Prüfstellen

Fuenfter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften und Inkrafttreten

§ 34 Ordnungswidrigkeiten

§ 35 Übergangsvorschriften

§ 36 Inkrafttreten

Anlage
(zu § 25 Abs. 3)