Regelwerk, Bau- und Planungsrecht
NBauPrüfVO
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Erster Teil
Allgemeines
§ 1 Regelungsgegenstand
§ 2 Übertragung von Prüf- und Überwachungsaufgaben
Zweiter Teil
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure
Erstes Kapitel
Allgemeines zu Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren
§ 3 Prüfingenieurin und Prüfingenieur
§ 4 Allgemeine Pflichten der Prüfingenieurin und des Prüfingenieurs
§ 5 Prüfaufträge für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure
§ 6 Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure
§ 7 Personen aus anderen Staaten für die Tätigkeit als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur
§ 8 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur
§ 9 Weitere Niederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur, Verlegung des Hauptsitzes
Zweites Kapitel
Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieuren für Baustatik
§ 10 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik
§ 11 Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin für Baustatik und Prüfingenieur für Baustatik, Behandlung des Antrags
§ 12 Prüfungsausschuss zur Beurteilung der fachlichen Eignung für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik
§ 13 Prüfungsverfahren für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik
§ 14 Überprüfung des fachlichen Werdegangs für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik
§ 15 Mündliche Prüfung für Prüfingenieurinnen für Baustatik und Prüfingenieure für Baustatik
Drittes Kapitel
Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieuren für Brandschutz
§ 16 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz
§ 17 Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin für Brandschutz und Prüfingenieur für Brandschutz, Behandlung des Antrags
§ 18 Prüfungsausschuss zur Beurteilung der fachlichen Eignung für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz
§ 19 Prüfungsverfahren für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz
§ 20 Überprüfung des fachlichen Werdegangs für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz
§ 21 Schriftliche Prüfung für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz
§ 22 Mündliche Prüfung für Prüfingenieurinnen für Brandschutz und Prüfingenieure für Brandschutz
Dritter Teil
Prüfsachverständige für technische Anlagen
Erstes Kapitel
Allgemeines zu Prüfsachverständigen für technische Anlagen
§ 23 Prüfsachverständige und Prüfsachverständiger für technische Anlagen, Anerkennungsbehörde
§ 24 Allgemeine Pflichten von Prüfsachverständigen für technische Anlagen
§ 25 Prüfaufträge für Prüfsachverständige für technische Anlagen
§ 26 Anerkennungsvoraussetzungen für Prüfsachverständige für technische Anlagen
§ 27 Personen aus anderen Staaten für die Tätigkeit als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen
§ 28 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen
§ 29 Verlegung des Geschäftssitzes von Prüfsachverständigen für technische Anlagen
Zweites Kapitel
Verfahren zur Anerkennung von Prüfsachverständigen für technische Anlagen
§ 30 Anerkennungsverfahren für Prüfsachverständige für technische Anlagen
§ 31 Fachgutachten, fachbegutachtende Stelle
Vierter Teil
Prüfämter und Prüfstellen
§ 32 Prüfämter
§ 33 Prüfstellen
Fuenfter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
§ 35 Übergangsvorschriften
§ 36 Inkrafttreten
Anlage
(zu § 25 Abs. 3)