Regelwerk, Bau und Planung

VV-NROG/ROG Nds
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1. Rechtsaufsicht durch obere Landesplanungsbehörden

1.1 Grenzen des Prüfauftrags in Genehmigungsverfahren nach § 5 Abs. 5 NROG

1.2 Einhaltung gesetzlicher Planungsverpflichtungen und Rahmenbedingungen

2. Überprüfung der Verfahrensanforderungen bei der Aufstellung und Änderung von RROP

2.1 Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten, frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 NROG, § 9 Abs. 1 ROG)

2.2 Durchführung der Umweltprüfung (§ 9 ROG)

2.3 Beteiligungsverfahren (§ 9 ROG und § 3 Abs. 2 bis 4 NROG)

2.4 (Kommunale) Beschlussfassung

3. Überprüfung der Formerfordernisse bei der Aufstellung und Änderung von RROP

3.1 Kennzeichnungspflicht von Zielen und Grundsätzen (§ 7 Abs. 1 Satz 4 ROG)

3.2 Aufbau und Gliederung des RROP (Ziffer 01 Satz 1 der Anlage 3 der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen)

3.3 Verwendung standardisierter Planzeichen (Ziffer 02 Satz 4 der Anlage 3 der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen)

3.4 Kartengrundlage und Maßstab (Ziffer 02 Satz 1 der Anlage 3 der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen)

3.5 Begründung des RROP (§ 7 Abs. 5 ROG)

4. Überprüfung der inhaltlichen Anforderungen an Festlegungen in RROP

4.1 Inhalte von RROP

4.2 Grenzen regionalplanerischer Festlegungen

4.3 Materielle Anforderungen an Ziele und Grundsätze der Raumordnung

5. Überprüfung der regionalplanerischen Abwägung

5.1 Anforderungen an die Abwägung in Bezug auf die Umweltprüfung, Natura 2000 (§ 7 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 ROG) und Artenschutz

5.2 Sonstige Anforderungen an die Abwägung (§ 7 Abs. 2 Satz 1 ROG)

5.3 Dokumentation der Abwägung

5.4 Zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 3 ROG)

6. Genehmigung

6.1 Genehmigungsfrist

6.2 Unterlagen für die Genehmigungsprüfung

6.3 Genehmigungsbescheid

7. Nachweis über Ausfertigung, Bekanntmachung und Versendung des verbindlichen RROP an die Beteiligten

7.1 Ausfertigung der Satzung

7.2 Bekanntmachungsanforderungen, Versendung und Auslegung des RROP

8. Aufhebung und Teilaufhebung von RROP

9. Einhaltung von Überprüfungs-, Aktualisierungs- und Bekanntmachungspflichten bei RROP, Geltungsdauerverlängerung

9.1 Bekanntmachung der Gesamtüberprüfung ohne Änderungsbedarf (§ 5 Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 NROG)

9.2 Bekanntmachung allgemeiner Planungsabsichten bei Bedarf für Neuaufstellung oder Änderung (§ 5 Abs. 7 Satz 3 Nr. 2 NROG)

9.3 Verlängerung der Geltungsdauer durch die obere Landesplanungsbehörde und Bekanntmachung (§ 5 Abs. 7 Satz 3 Nr. 3 NROG)

10. Fragen der Planerhaltung (§ 11 ROG, § 7 NROG)

10.1 Beachtliche Fehler

10.2 Unbeachtliche Fehler

10.3 Unbeachtlichwerden von Fehlern (§ 11 Abs. 5 ROG, § 7 NROG)

10.4 Ergänzendes Verfahren zur Behebung von Mängeln (§ 11 Abs. 6 ROG)

11. Durchführung des Umweltmonitorings (§ 8 Abs. 4 ROG, § 14 NROG)

12.