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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz
zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Vom 5. November 2004
(GVBl. Nr. 31 vom 11.11.2004 S. 404)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

Die Niedersächsische Bauordnung in der Fassung vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 89) wird wie folgt geändert:

1. In § 62 wird das Wort "Gefahrenabwehrgesetzes" durch die Worte "Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" ersetzt.

2. § 63 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird gestrichen.

b) Der bisherige Satz 3 wird Satz 2.

3. § 65 wird wie folgt geändert:

a) "Dem Absatz 3 wird der folgende Satz. 2 angefügt:

"Sie üben die Fachaufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeisterinnen und Bezirksschornsteinfeger meister hinsichtlich der Aufgaben nach § 40 Abs. 8 aus."

b) Absatz 4 wird gestrichen.

c) Die bisherigen Absätze 5 bis 7 werden Absätze 4 bis 6.

d) Im neuen Absatz 4 Satz 1 werden die Worte "oberen und" gestrichen.

e) Im neuen Absatz 6 werden die Worte "eine obere" durch die Worte "die oberste" ersetzt.

4. In § 66 Abs. 2 werden die Worte "einer oberen" durch die Worte "der obersten" ersetzt.

5. § 82 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird' das Wort "oberen" durch das Wort "obersten" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "oberen" durch das Wort "obersten" ersetzt.

c) In Absatz 4 Satz 2 wird das Wort "oberen" durch das Wort "obersten" ersetzt.

6. In § 85 Abs. 3 wird das Wort "obere" durch das Wort "oberste" ersetzt.

7. In § 89 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 wird jeweils das Wort "Gefahrenabwehrgesetzes" durch die Worte "Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" ersetzt.

. . .

Artikel 6
In-Kraft-Treten

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