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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung
- Niedersachsen -
Vom 20. Juli 2025
(Nds. GVBl. Nr. 57 vom 29.07.2025)
Aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet:
Die Baugebührenordnung vom 13. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 3), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 85), wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe "Jahr 2015" durch die Angabe "Jahr 2021" ersetzt.
2. Die Anlage 2 (zu den §§ 1, 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1) erhält folgende Fassung:
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| Tabelle des Rohbauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt Bezugsjahr 2015 = 100
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(Stand: 01.10.2025)
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