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Regelwerk, Bau- und Planungsrecht

Geobasisdaten-Migrationserlass
Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen in das neue Datenmodell

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 21. September 2022
(MBl. NRW Nr. 33 vom 06.10.2022 S.786)
Gl.-Nr.: 71342



Runderlass des Ministeriums des Innern

1 Grundsätze

1.1 Die Vermessungsverwaltungen führen die Geobasisdaten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster in einem Datenmodell gemäß den Regeln der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen, im Folgenden AdV, die im AAA-Anwendungsschema beschrieben sind. Migration ist die inhaltliche und strukturelle Transformation der Daten vom alten Datenmodell, dem AAA-Anwendungsschema 6.0.1, in das neue Datenmodell. Das neue Datenmodell bestimmt sich durch die Referenzversion der AdV in der Fassung der dann geltenden Korrekturversion.

1.2 Die Migrationsregeln ergeben sich aus dem Migrationskonzept des Landes. Dieses wird von der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.

1.3 Die Geobasisdaten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster sind spätestens zum 31. Dezember 2023 auf das neue Datenmodell umzustellen.

1.4 Die Migration der Daten des Liegenschaftskatasters ist ab dem 1. Januar 2023 zulässig. Außerdem muss die letzte Datenlieferung im alten Datenmodell, die zum 1. Januar 2023 erfolgt, im Sekundärdatenbestand des Geodatenzentrums Liegenschaftskataster zur Verfügung stehen.

2 Eckpunkte des Liegenschaftskatasters im neuen Datenmodell

2.1 Der Inhalt des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems, im Folgenden ALKIS, bestimmt sich künftig nach dem zwischen Land und Katasterbehörden für Nordrhein-Westfalen abgestimmten Objektartenkatalog, im Folgenden ALKIS-OK NRW, gemäß Nummer 27 des Liegenschaftskatastererlasses vom 13. Januar 2009 (MBl. NRW. S. 45, ber. S. 430, 2010 S. 535) in der jeweils geltenden Fassung. Kommunale Daten gehören nicht zum amtlichen Liegenschaftskataster, dürfen aber weiterhin in der ALKIS-Verfahrenslösung geführt werden.

2.2 Die aus dem ALKIS-OK NRW verbindlich zu führenden Elemente bilden den Grunddatenbestand für Nordrhein-Westfalen, im Folgenden Grunddatenbestand NRW. Sie sind von allen Katasterbehörden gemäß dem EVA-Prinzip einheitlich, vollständig und aktuell zu führen. Die optionalen Elemente des ALKIS-OK NRW bilden den Maximaldatenbestand für Nordrhein-Westfalen, im Folgenden Maximaldatenbestand NRW. Sie sind von der jeweiligen Katasterbehörde für ihren Amtsbezirk gemäß dem lokalen EVA-Prinzip einheitlich, vollständig und aktuell zu führen.

2.3 Vom lokalen EVA-Prinzip darf bei Carports, Überdachungen und Abmarkungsarten abgewichen werden.

2.4 Eine Rückmigration der Daten in das alte Datenmodell ist nicht vorgesehen.

2.5 Die ALKIS-Verfahrenslösung muss eine Abgabe von Daten im Umfang des Grunddatenbestandes NRW ermöglichen, sofern die Katasterbehörde Elemente des Maximaldatenbestandes NRW oder kommunale Daten führt.

2.6 Durch Einsatz der AdV-Testsuite unter Nutzung der durch das Land definierten Testklassen stellen die Katasterbehörden vor Abgabe von Daten im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle an das Geodatenzentrum Liegenschaftskataster die Validität der Daten fest. Das genaue Verfahren wird im Koordinierungsausschuss Geodatenzentrum abgestimmt.

2.7 Das Geodatenzentrum Liegenschaftskataster nutzt die AdV-Testsuite für Prüfungen, die nur mit dem Gesamtdatenbestand möglich sind.

2.8 Gemäß der zwischen Land und Katasterbehörden bei der Abstimmung des künftigen ALKIS-OK NRW getroffenen Übereinkunft zur vertikalen Integration von Liegenschaftskataster und Landesvermessung übernehmen die Katasterbehörden nach der Einführung des neuen Datenmodells zusätzlich Erhebungsarbeiten für das Digitale Basis-Landschaftsmodell.

3 Einführung der Landnutzung

3.1 Die landesweite Ableitung der Landnutzung aus der tatsächlichen Nutzung erfolgt beim Geodatenzentrum Liegenschaftskataster. Daten der Landnutzung sind erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2024 abzuleiten.

3.2 Die Einführung des neuen Datenbestandes der Landnutzung bedingt eine detailliertere Erfassung der tatsächlichen Nutzung. Damit die Daten der Landnutzung aus den Daten des neuen Datenmodells abgeleitet werden können, sind die dazu notwendigen Elemente ab sofort im alten Datenmodell nach Maßgabe des von der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Dokumentes "Fachdatenverbindung zur Vorerfassung der TN+ unter GeoInfoDok 6.0.1 für ALKIS in Nordrhein-Westfalen", im Folgenden Handlungsempfehlung TN+, bei der periodischen Fortführung des Liegenschaftskatasters gemäß Nummer 8.1.2 des Runderlasses " Erhebung der Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen - Erhebungserlass - " vom 15. September 2017 (MBl. NRW. S. 868), der durch Runderlass vom 10. Dezember 2019 (MBl. NRW. S. 790) geändert worden ist, im Folgenden Erhebungserlass, und bei Liegenschaftsvermessungen gemäß Nummer 14.1.2 und 14.1.3 des Erhebungserlasses zu erfassen.

4 Migration der Daten des Liegenschaftskatasters

4.1

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